Land- und Ernährungswirtschaft – Zukunftsfelder im Fokus
Worum es geht
Wenn Sie in Zukunftsfelder im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als Unternehmen bei Ihren Investitionen in ausgewählte Zukunftsfelder der Land- und Ernährungswirtschaft, die zu einem nachhaltigeren Wirtschaften und Leben führen.
Gefördert werden Investitionen in folgenden Zukunftsfeldern:
- regionale Lebensmittelproduktion,
- Agri-Photovoltaik-Anlagen,
- Umstellung auf ökologischen Landbau, autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung,
- Etablierung von Agroforst, Paludikultur und Torfersatzprodukten,
- effiziente Bewässerung und Speicherbecken,
- Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft,
- Stallumbauten für mehr Tierwohl.
- Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
- Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
- Sie können die Fördermaßnahme mit anderen Fördermitteln kombinieren, allerdings nicht mit Förderungen für Leasing-Verträge.
- Stellen Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU sowie
für Agri-Photovoltaik-Anlagen auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen.
Nicht gefördert werden
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU,
- der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und Unternehmensübernahmen,
- Kosten für Betriebsmittel, Umlaufvermögen,
- Erwerb von Flächen, landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren sowie
- Erwerb und Anpflanzung einjähriger Kulturen,
Entwässerungsarbeiten und
Investitionen zur Erfüllung von bereits geltenden Normen der EU.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Land- und Ernährungswirtschaft – Zukunftsfelder im Fokus von Bundesministerium f.