Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER
Worum es geht
Wenn Sie ländliche Räume nachhaltig sichern und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Vorhaben, die der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume dienen.
Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Regionalmanagement,
- Umsetzung von nicht investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie,
- nationale und transnationale Kooperationen Lokaler Aktionsgruppen (LAG) und die Vorbereitung von Kooperationen,
- Umsetzung von investiven (materiellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie sowie
- Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Regionalmanagement: 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben,
- für die Umsetzung von nicht investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben,
- für nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie für die Vorbereitung von Kooperationen: bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben,
- für die Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: je nach Antragsteller und Vorhaben zwischen höchstens 65 Prozent beziehungsweise EUR 200.000 und höchstens 80 Prozent beziehungsweise EUR 2 Millionen der förderfähigen Gesamtausgaben,
- für Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben eines Regionalbudgets zur Umsetzung von Kleinprojekten gemäß Aktionsplan und höchstens EUR 200.000 jährlich pro Regionalbudget; die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojekts müssen mindestens EUR 500,00 und dürfen höchstens EUR 20.000 betragen.
- Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte online beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von Akteuren im ländlichen Raum,
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- eingetragene Vereine,
- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und öffentlichen Rechts,
- natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in der definierten Fördergebietskulisse durchführen.
- Grundlage einer Förderung von Vorhaben ist eine regionale Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen lokalen Aktionsgruppe.
- Sie müssen die Sicherung der Gesamtfinanzierung nachweisen.
- Ihre vorhabenbezogenen Ausgaben müsssen ab dem 1.1.2023 entstanden sein.
- Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren (für Bauten und bauliche Anlagen 12 Jahre) einhalten.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
15236 Frankfurt (Oder)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER von Bundesministerium für Wirtschaft .