Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Worum es geht

Wenn Sie planen, Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge zu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Sie bekommen die Förderung für

  • Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation sowie das Lastmanagement, sowie
  • Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Rahmen eines besonderen Vorhabens mit einem oder mehreren Ladepunkten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses, sofern dieses Vorhaben einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leistet.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten
  • EUR 1.000 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW,
  • EUR 2.000 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 22 kW,
  • EUR 7.500 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 50 kW,
  • EUR 500,00 für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten,
  • jedoch höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten mit einer Leistung von mindestens 100 kW pro Ladepunkt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 30.000 je Ladepunkt.
  • Die Höhe des Zuschusses für öffentlich oder nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit besonderer Bedeutung für die Energiewende im Mobilitätssektor beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Je nach Vorhaben richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen über das jeweilige Online-Antragsportal an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (beispielsweise Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler), sowie
  • Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die geförderte Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein errichten.
  • Sie lassen die Installation sowie Inbetriebnahme der geförderten Ladeinfrastruktur durch einen qualifizierten Fachbetrieb vornehmen.
  • Sie kaufen die Ladeinfrastuktur.
  • Ihre geförderte Landeinfrastruktur muss zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Die geförderte Ladeinfrastruktur muss die technischen Mindestanforderungen nach der Ladesäulenverordnung (LSV) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
  • Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen normalerweise 24/7 zugänglich sein.
  • Bei öffentlich zugänglichen Ladeinfrastrukturen müssen Sie eine Mindestbetriebsdauer von 3 Jahren sicherstellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Leasing von Ladeinfrastruktur,
  • Ladevorrichtungen in Eigenbau oder Prototypen,
  • Reparatur oder Ersatzbeschaffungen für Ladevorrichtungen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

24103 Kiel

0431 666660

wtsh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II von Bundesministerium für Wirtschaft u.