Kredit „Altersgerecht Umbauen“
Worum es geht
Wenn Sie in einem bestehenden Wohngebäude Barrieren für ältere Menschen abbauen und den Schutz vor Einbruch verbessern oder auch eine barrierefrei umgebaute Immobilie kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit erhalten.
Die KfW-Bankengruppe fördert Umbaumaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden, um die Barrierefreiheit und den Einbruchschutz zu verbessern.
Sie erhalten den Kredit für folgende Einzelmaßnahmen im Bereich Barrierereduzierung:
- Wege zu Gebäuden und im Wohnumfeld,
- Eingangsbereiche und Wohnungszugänge,
- Überwindung von Treppen und Stufen,
- Raumaufteilung,
- Schwellenabbau,
- Badumbau,
- Maßnahmen an Sanitärräumen,
- Umbauten zur Erleichterung der Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag,
- Gemeinschaftsräume,
- Mehrgenerationenwohnen,
- Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“.
Gefördert werden im Bereich Einbruchschutz:
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren,
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, die mit dem Wohnhaus verbunden sind,
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren,
- Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster,
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen,
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen,
- Gefahrenwarnanlagen,
- Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
- Außerdem können Sie eine Förderung für den Kauf einer neu umgebauten Immobilie (Ersterwerb) erhalten.
- Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 50.000 EUR je Wohneinheit. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
- Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen. Dies sind zum Beispiel:
- Wohnungseigentümergemeinschaften,
- Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften,
- Bauträger,
- Körperschaften,
Anstalten des öffentlichen Rechts
Privatpersonen wie Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder Mieterinnen und Mieter.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Umbaumaßnahmen betreffen Wohngebäude oder Eigentumswohnungen.
- Wenn Sie ein neu barrierereduziertes Wohngebäude oder eine neu barrierereduzierte Eigentumswohnung kaufen, müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme und vor Unterzeichnung des Kaufvertrags Ihren Antrag stellen.
- Die Maßnahmen erfüllen die technischen Anforderungen, die in der Anlage der Förderrichtlinie genannt sind.
- Ein Fachunternehmen führt die Baumaßnahmen durch.
- Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Nicht gefördert werden
- Ferienhäuser,
- Ferienwohnungen,
- Wochenendhäuser,
- Einrichtungen, die unter die Landesgesetze und Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Heimordnungsrechts der Länder fallen,
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
60325 Frankfurt am Main
+49 800 539-9002 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Kredit „Altersgerecht Umbauen“ von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasch.