Kompetenzen verlässlich voranbringen (VwV Kolibri)

L-Bank

Worum es geht

Wenn Sie als Träger einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf frühzeitig in ihrer Entwicklung begleiten und unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg bekommen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Träger von Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen bei der Förderung von Kindern, die beim Erwerb der deutschen Sprache über die in den Alltag integrierte Unterstützung der Sprachentwicklung hinaus besondere Hilfe benötigen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

Durchführung von Entwicklungsgesprächen,

Sprachfördermaßnahme „Intensive Sprachförderung plus (ISF+)” sowie

  • Sprachfördermaßnahme „Singen – Bewegen – Sprechen (SBS)”.
  • Zusätzlich können Sie Zuwendungen für die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften in den Bereichen der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der motorischen Fähigkeiten oder der sozialemotionalen Kompetenzen bekommen.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

je Entwicklungsgespräch rückwirkend EUR 20,

bei Sprachfördergruppe ISF+ mit bis zu 2 Kindern EUR 1.200 und

  • bei Sprachfördergruppe SBS aus 3 bis zu 4 Kindern EUR 2.200 je Kindergartenjahr.
  • Ihren Antrag richten Sie unter Verwendung der Antragsformulare bis spätestens zum 30. November des Förderjahres an die L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens:

  • kommunale und freie Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen gemäß § 1 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG),
  • geeignete andere juristische Personen (zum Beispiel gemeinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, eingetragene Vereine) sowie
  • geeignete Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (zum Beispiel Kinder- und Familienzentren, Mütter- und Familienzentren).
  • Ihr Kindergarten oder Ihre Tageseinrichtung befindet sich in Baden-Württemberg.
  • Sie stellen sicher, dass eine in Ihrer Kindertageseinrichtung tätige pädagogische Fachkraft Entwicklungsgespräche für Erziehungsberechtigte von Kindern mit intensivem Förderbedarf in den Bereichen der sprachlichen Entwicklung, der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der motorischen Fähigkeiten oder der sozial-emotionalen Kompetenzen durchführt.
  • Die Erziehungsberechtigten müssen der Teilnahme des Kindes an den Sprachfördermaßnahmen zustimmen.
  • Entsprechend seines individuellen Sprachförderbedarfes wird für das Kind in einer Kindertageseinrichtung entweder die Sprachfördermaßnahme ISF+ oder SBS gewählt.
  • In der Sprachfördermaßnahme ISF+ können Sie Kinder ab einem Alter von 2 Jahren und 7 Monaten bis zu ihrer Einschulung fördern. In der Sprachfördermaßnahme SBS können Sie Kinder ab dem 3. Lebensjahr fördern.
  • Für die Sprachfördermaßnahmen bilden Sie Fördergruppen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

L-Bank

76113 Karlsruhe

0721 1501380

www.l-bank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Kompetenzen verlässlich voranbringen (VwV Kolibri) von Bundesministerium für Wir.