Kommunale Verkehrsinfrastruktur (RL-KVI)
Worum es geht
Wenn Sie in die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen im Straßenbau, Fuß- und Radverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr, um die Verhältnisse im Alltagsverkehr zu verbessern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe ist abhängig von der Art der Maßnahme.
Das Antragsverfahren ist zweistufig und besteht aus der Anmeldung des Fördervorhabens sowie dem eigentlichen Antrag.
Melden Sie Ihr Vorhaben bitte zunächst formgerecht spätestens bis zum 31.3. für das dem Vorhabenbeginn vorangehende Jahr beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) an. Nach Aufnahme in den Förderprogrammrahmen können Sie den eigentlichen Antrag bis zum 31.10. des dem Baubeginn vorhergehenden Jahres stellen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, kreisfreie Städte sowie Landkreise oder deren Zusammenschlüsse.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse beitragen und mit den umwelt- und naturschutzrechtlichen Regelungen vereinbar sein.
- Sie müssen die örtlichen und regionalen Verkehrsplanungen berücksichtigen.
- Ihr Vorhaben ist bau- und verkehrstechnisch einwandfrei, wirtschaftlich sparsam und grundsätzlich unter Einhaltung der geltenden technischen Regelwerke geplant.
- Sie beachten die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Kommunale Verkehrsinfrastruktur (RL-KVI) von Bundesministerium für Wirtschaft un.