Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie

L-Bank

Worum es geht

Wenn Sie in die Energieeffizienz Ihres Betriebsgebäudes und Ihrer Gebäudetechnik investieren und für dieses Vorhaben einen Zuschuss oder ein Darlehen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder dem Bundesprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ beantragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Ergänzung oder Aufstockung ein Darlehen bekommen. Als kleines oder mittleres Unternehmen können Sie zusätzlich von der Klimaprämie profitieren.

Die L-Bank unterstützt Sie als Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe bei Ihren Investitionen in den Neubau oder in die energetische Sanierung Ihres energieeffizienten Betriebsgebäudes. Mit der Förderung ergänzen Sie die Zuschüsse und Darlehen, die Sie über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ oder dem Bundesprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ gleichzeitig für Ihr Vorhaben bekommen. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) erhalten Sie für besonders energieeffiziente oder nachhaltige Vorhaben eine zusätzliche Förderung (Klimaprämie), die Ihnen als Tilgungszuschuss gutgeschrieben wird.

Die L-Bank bietet Ihnen das Kombi-Darlehen Mittelstand in 3 Programmvarianten an:

  • „KDM junge KMU“ für Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, wenn Sie seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv sind,
  • „KDM etablierte KMU“ für Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, wenn Sie seit mehr als 5 Jahren am Markt aktiv sind, sowie
  • „KDM Flex“ für Sie als größeres mittelständisches Unternehmen oder für Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, wenn die beiden anderen Varianten für Sie nicht geeignet sind.

Sie bekommen die Förderung für

  • die Errichtung (Neubau) oder den Ersterwerb eines Nichtwohngebäudes,
  • die Sanierung eines bestehenden Nichtwohngebäudes oder den Ersterwerb eines sanierten Betriebsgebäudes,
  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres bestehenden Betriebsgebäudes. Dies sind Investitionen in die Gebäudehülle, Anlagentechnik, Anlage zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung.
  • Ausschließlich in der Programmvariante „KDM Flex“ bekommen Sie die Förderung, wenn Ihr Vorhaben anstelle der Bundesförderung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in den Förderschwerpunkten Arbeiten oder Grundversorgung gefördert wird.
  • Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
  • Die Höhe des Darlehens beträgt normalerweise mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 5 Millionen. Damit können Sie unter Berücksichtigung der Bundesförderung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie eine höhere Zinsverbilligung als ein größeres Unternehmen. Ist Ihr kleines oder mittleres Unternehmen weniger als 5 Jahre am Markt aktiv, wird diese Zinsverbilligung noch weiter aufgestockt.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie für bestimmte Vorhaben zusätzlich einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie). Der Tilgungszuschuss wird in Prozent der anerkannten energetischen Kosten der BEG- oder KFN-Förderung berechnet. In der Variante „KDM Flex“ entfällt die Klimaprämie.
  • Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig.
  • Sie können das Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie gleichzeitig mit der Bundesförderung beantragen.
  • Sie können ein Darlehen in der KDM-Flex-Variante ohne Bundesförderung zusammen mit dem ELR-Zuschuss oder auch später nach Bewilligung des ELR-Zuschusses beantragen.
  • Richten Sie bitte Ihren Antrag für das Kombi-Darlehen Mittelstand, gegebenenfalls mit Klimaprämie, an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe,
  • größere mittelständische Unternehmen (GU), die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden,
  • mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie handeln in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit.
  • Sie setzen die Investitionen in Baden-Württemberg  um.

Ihr Vorhaben wird gleichzeitig in der Kredit- oder Zuschussvariante eines der folgenden Programme gefördert:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG),
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-NWG) oder
  • Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Nichtwohngebäude.
  • Wenn Sie als natürliche Person in den Programmvarianten „KDM junge KMU“ und „KDM etablierte KMU“ einen Antrag auf Förderung stellen, müssen Sie
  • fachlich und kaufmännisch qualifiziert für die unternehmerische Tätigkeit sein,
  • einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss im Unternehmen haben, zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und auch aktiv in der Unternehmensführung tätig sein,
  • erworbene Immobilien oder Mobilien im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit oder aus selbstständiger Tätigkeit vermieten oder verpachten.
  • In der Variante „KDM Flex“ sind auch natürliche Personen antragsberechtigt, die die Einnahmen aus der Vermietung der geförderten Immobilie als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Bundesförderung.
  • Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Sanierung und Errichtung von Wohngebäuden sowie Heizungsanlagen, sofern die erzeugte Energie in Wohngebäuden genutzt wird,
  • Finanzierung von Betriebsmitteln und Warenlager,
  • Leasing oder Mietkauf,
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben,
  • Sanierungsfälle,
  • stille Beteiligungen,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

L-Bank

70174 Stuttgart

+49 711 122 234-5

www.l-bank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie von Bundesministerium für Wirtschaft .