KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bundesweit
- Stand
- 07.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) an einem innovativen Projekt im Bereich Rohstoffeffizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Im Fokus der Förderung stehen technologieübergreifende und anwendungsbezogene Einzel- und Verbundprojekte zu folgenden Themenschwerpunkten:
Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft:
- Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren,
- integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining),
- Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe),
- effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe,
- Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten;
Nachhaltiges Wassermanagement:
- Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser,
- Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser,
- innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung,
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie,
- effizientere Bewässerungstechnologien,
- innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien,
- Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer).
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise 2 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
- Sie bekommen je Einzel- oder Verbundprojekt bis zu EUR 500.000.
- Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragstellende – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.
- Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze über das Online-Skizzentool bei dem jeweils fachlich zuständigen Projektträger einreichen.
- Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
- In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Gebietskörperschaften,
andere Institutionen und
große Unternehmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihr Projekt hat ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko und ist technologieübergreifend.
- Die Ergebnisse Ihres Projekts nutzen Sie nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft von Bundesministerium für Wirt.
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