Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Worum es geht

Wenn Sie in deutsch-internationalen Projekten gemeinsam mit internationalen Partnerinstitutionen Forschungsaktivitäten im Bereich der Gesundheitsversorgung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihre Forschungsaktivitäten, deren Fokus auf der Kompetenzentwicklung in der Gesundheitsversorgung in den Partnerländern liegt.

Gefördert werden Forschungsarbeiten, die die Gesundheitsversorgung in Ländern niedrigen und mittleren Einkommens nachhaltig verbessern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 200.000 für maximal 2 Jahre.

Ihren Antrag stellen Sie bitte im Rahmen der jährlichen Ausschreibung elektronisch über das Antragsportal bei der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die internationalen Partnerinstitutionen kommen aus Ländern niedrigen oder mittleren Einkommens gemäß den OECD-DAC-Kriterien.
  • Ihre Partnerinstitutionen sind Krankenhäuser mit bestehender wissenschaftlicher Ausrichtung beziehungsweise Universitätskliniken.
  • Ihre längerfristige, institutionelle Partnerschaft ist erkennbar.
  • Ihre längerfristig angelegte Partnerschaft findet auf Augenhöhe statt und verbessert die medizinische Versorgung in der Partnerklinik unter Berücksichtigung lokaler Bedarfe.
  • Ihre geplanten methodischen oder fachlichen Ansätze sind innovativ.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben der Grundlagenforschung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

53113 Bonn

0228 44603800

www.giz.de/de/html/index.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic von Bundesministerium für Wirtschaf.