KLIMOPASS
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Baden-Württemberg
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune oder kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Maßnahmen zum Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune und kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei dem Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen.
Das Förderprogramm KLIMOPASS besteht aus 3 Modulen.
Sie bekommen die Förderung für:
- Einstiegs- und Vertiefungsberatungen sowie Schulungsmaßnahmen zum Thema Anpassung an den Klimawandel (Modul A),
- Vorbereitungsprojekte: Erarbeitung von Klimaanalysen, Erstellung von Verwundbarkeitsuntersuchungen und -bewertungen, Erstellung von Planungsgrundlagen zur klimawandelbezogenen Landschafts- und Siedlungsentwicklung, Machbarkeitsstudien für investive Modellprojekte sowie Anpassungskonzepte an die Folgen des Klimawandels (Modul B),
- Umsetzung von investiven Anpassungsmaßnahmen: Hitzeschutzmaßnahmen an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, Installation öffentlich zugänglicher Trinkwasserspender in stadtklimatischen Hotspoträumen (zum Beispiel Fußgängerzonen), Möblierung in hitzegeschützten Bereichen oder investive Modellprojekte (Modul C).
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt im
- Modul A für Einstiegsberatungen bis zu 80 Prozent oder für Vertiefungsberatungen bis zu 65 Prozent des Tagessatzes einer externen Beraterin oder eines externen Beraters und EUR 500,00 für halbtägige und EUR 800,00 für ganztägige Schulungsmaßnahmen,
- Modul B bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Modul C für investive Maßnahmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 100.000, oder für Modellprojekte bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 200.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 3.000.
- Richten Sie bitte Ihren Antrag elektronisch an die L-Bank.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Modul:
- Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände, Regionalverbände, Stadt- und Landkreise, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände in Baden-Württemberg,
- kommunale Unternehmen oder sonstige Einrichtungen in Baden-Württemberg, die vollständig in kommunaler Trägerschaft stehen,
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Baden-Württemberg,
- gemeinnützige Körperschaften (zum Beispiel Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbH) und Körperschaften des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kammern oder Regionalverbände),
- kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Bei investiven Fördermaßnahmen liegt Ihr Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich Hitze.
- Als Kommune müssen Sie dem Klimaschutzpakt des Landes und der Kommunalen Spitzenverbände beitreten – mit Ausnahme von Fördermodul A.
- Sie haben mit der Maßnahme bis zum Vorliegen des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen.
- Sie planen, mit Ihrem Vorhaben innerhalb der nächsten 12 Monate zu beginnen.
- Für die einzelnen Module gelten darüber hinaus besondere Voraussetzungen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter KLIMOPASS von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensiert unter.
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