KLIMAfit

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Projektträger Gruppen (Konvois) zusammenstellen und betreuen, in denen sich Unternehmen und andere Organisationen auf den Einstieg in ein betriebliches Klimaschutzmanagement vorbereiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt in Gruppen organisierte Unternehmen und andere Organisationen (KLIMAfit-Konvoi) beim Einstieg in ein betriebliches Klimaschutzmanagement.

Ein KLIMAfit-Konvoi beinhaltet ein oder mehrere individuelle Beratungstage sowie die Durchführung von Workshops zu verschiedenen Themen des Klimaschutzes durch ein Beratungsunternehmen. Den Abschluss eines KLIMAfit-Konvois bildet die Prüfung durch eine unabhängige Kommission. Bei positiver Beurteilung verleiht der Projektträger eine Urkunde.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei abschließenden Ortsbegehungen durch eine unabhängige Kommission höchstens EUR 400,00 je Teilnehmerin und Teilnehmer.

Die Ausgaben von Beratungsunternehmen für die Durchführung von höchstens 6 Workshops werden mit höchstens EUR 1.000 je Workshop gefördert.

Projektträger erhalten für die Durchführung eines KLIMAfit-Konvois 80 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 5.000.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des KLIMAfit-Konvois an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Als Projektträger sind antragsberechtigt:

  • Organisationen der Wirtschaft,
  • öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Kammern, Verbände, Innungen,
  • Kommunen, Kirchen,
  • Unternehmen und Vereine, deren Gesellschafter ausschließlich aus öffentlich-rechtlichen Körperschaften bestehen.

Teilnahmeberechtigt an KLIMAfit-Konvois sind

Unternehmen jeglicher Größe und Branche

  • Verbände, Vereine, Kammern, Innungen der Wirtschaft,
  • Kommunen und kommunale Einrichtungen, Eigen- und Wirtschaftsbetriebe,

weitere Teilnehmende (in Abstimmung mit der bewilligenden Stelle)

mit Standort in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Konvoi muss aus mindestens 5 bis maximal 12 Teilnehmenden bestehen. Die Teilnehmenden sind zur aktiven Mitarbeit verpflichtet.
  • Das Beratungsunternehmen muss über die notwendigen Qualifikationen verfügen, um die Teilnehmenden in allen Belangen des betrieblichen Klimaschutzes kompetent beraten zu können.
  • Als Projektträger sind Sie für die organisatorische Abwicklung des KLIMAfit-Konvois verantwortlich. Hierzu gehören beispielsweise die Akquise von Teilnehmenden, Auswahl und Beauftragung des Beratungsunternehmens, normalerweise die Durchführung einer Informationsveranstaltung, Erstellung von Werbematerialien und Dokumentationsmedien, Zusammenstellung der Prüfkommission sowie Erstellung eines Abschlussberichts.
  • Im Rahmen der individuellen Beratung ist mit den Teilnehmenden eine belastbare Treibhausgasbilanz zu erarbeiten und hierauf aufbauend ein individuelles Maßnahmenprogramm zur Reduktion der Treibhausgase festzulegen.
  • In einem Konvoi werden mindestens 4 und höchstens 6 Workshops à 4 Stunden durchgeführt. Die Workshops müssen die Teilnehmenden befähigen, individuell für ihr Unternehmen oder ihre Organisation eine Bestandsaufnahme durchzuführen sowie die Datenbasis für ihre Treibhausgasbilanz zu erheben.

Nach Abschluss der Workshop-Reihe müssen folgende Maßnahmen durchgeführt worden sein:

  • Aufbereitung der Datenbasis und Erstellung der Treibhausgasbilanz,
  • Einrichtung einer Organisationsstruktur für den Klimaschutz,
  • Entwicklung von Klimaschutzleitlinien und gegebenenfalls quantitativen Klimazielen,
  • Erstellung eines Programms mit mindestens 5 Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen.
  • Ein Jahr nach der Kommissionsprüfung müssen die Teilnehmenden erneut eine Treibhausgasbilanz erstellen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

70182 Stuttgart

0711 1262694

um.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter KLIMAfit von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensiert unter .

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