KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite
Worum es geht
Wenn Sie ein Vorhaben der deutschen Exportwirtschaft finanzieren möchten, kann die KfW Sie mit dem KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite unterstützen. Die KfW refinanziert Exportkredite, die aufgrund von Liquiditätsengpässen von Banken zu scheitern drohen.
Die KfW Bankengruppe refinanziert im Rahmen des Programms Exportkredite, die Kreditinstitute den Bestellern deutscher Waren gewähren.
Refinanziert werden Exportkredite, die zum Beispiel folgende Kriterien erfüllen:
- Der Darlehensvertrag zwischen Bank und Endkreditnehmer ist abgeschlossen.
- Der Vertragsabschluss des zu refinanzierenden Darlehens darf nicht länger als 6 Monate vor Abschluss der Refinanzierungsvereinbarung liegen.
- Die Restlaufzeit des Darlehens beträgt mindestens 3 Jahre.
- Die Mindestzinsvorgaben der EU-Kommission sind erfüllt.
- Der Darlehenszins unterschreitet nicht den nach dem OECD-Konsensus relevanten Mindestzinssatz.
- Der Besteller ist nicht in der Europäischen Union ansässig.
- Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
- Die Höhe der Refinanzierung sowie die Konditionen werden individuell für jeden Kredit in Abhängigkeit von Auszahlungs- und Tilgungsprofil festgelegt. Die Bank kann zwischen variablem und festem Zinssatz entscheiden. Die Refinanzierung erfolgt grundsätzlich in der Währung des zugrunde liegenden Exportdarlehens.
- Anfragen können Sie an die KfW Bankengruppe richten.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Kreditinstitute mit Zugang zu Finanzkreditdeckungen und Airbusgarantien des Bundes.
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
- Dem Kredit muss ein Ausfuhrgeschäft deutscher Exporteure zugrunde liegen.
- Der Bund hat das Exportgeschäft als förderungswürdig eingestuft.
- Exportkredite müssen mit einer Finanzkreditdeckung oder Airbusgarantie des Bundes besichert sein.
- Das Vorhaben muss die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
60325 Frankfurt am Main
+49 800 539-9008 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite von Bundesministerium .