KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit Haftungsfreistellung
Worum es geht
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu 25.000.000 EUR erhalten.
Die KfW-Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland.
Sie erhalten die Förderung als größeres mittelständisches Unternehmen zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:
Anschaffungen (Investitionen)
Anlagen und Maschinen
Grundstücke und Gebäude
Baukosten
Einrichtungsgegenstände
Firmenfahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
Software
Laufende Kosten (Betriebsmittel)
liquide Mittel
Personalkosten
Mieten
Marketingkosten
Beratungskosten
Material- und Warenlager
Unternehmensnachfolge und -beteiligung
- Für Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) ist eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent möglich. Das bedeutet, die KfW vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung. Das Kreditausfallrisiko übernimmt mit 50 Prozent die KfW und die restlichen 50 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung.
- Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
- Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Für Investitionen, Übernahmen und Beteiligungen erhalten Sie ein Darlehen in Höhe von bis zu 25.000.000 EUR pro Vorhaben und für Betriebsmittel und Warenlager bis maximal 7.500.000 EUR. Wenn Ihr Kredit für Betriebsmittel und Warenlager die Summe von 2.000.000 EUR übersteigt, ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe begrenzt.
- Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Bei Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:
- deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland,
- Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen muss grundsätzlich seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv sein.
- Ihr Gruppenumsatz überschreitet nicht 500.000.000 EUR.
- Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, Vermögensübertragungen, Finanzierungen von Wohngebäuden sowie Finanzinvestitionen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
60325 Frankfurt am Main
+49 800 539-9001 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit Haftungsfreistellung von Bundesministeri.