Jobbegleiter
Worum es geht
Wenn Sie Fachkräfte beschäftigen, die Menschen mit Asylhintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund bei der Integration in Arbeit unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Integration in Arbeit von Menschen mit Asylhintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen.
Sie bekommen die Förderung für die Beschäftigung von Fachkräften, die in den Phasen Akquise, Beratung und Betreuung, Vermittlung sowie Nachsorge mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Zielgruppe, (möglichen) Unternehmen als Arbeitgeber und Kooperations- und Netzwerkpartnerinnen und -partnern zusammenarbeiten.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Bitte nehmen Sie mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Kontakt auf, bevor Sie einen Antrag stellen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger, die entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung über einen längeren Zeitraum durchgeführt haben (beispielsweise Kommunen).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Zur Zielgruppe gehören über 25-jährige Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Beschäftigungsduldung sowie bei Bedarf Personen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen, die einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen, mit jeweils ausreichenden beschäftigungsrelevanten Sprachkenntnissen.
- Sie setzen Fachkräfte ein, die über die notwendigen fachlichen Qualifikationen verfügen.
- Sie leisten einen angemessenen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
- Bei der Antragstellung müssen Sie eine aktuelle arbeitsmarkpolitische Stellungnahme der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit vorlegen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
80539 München
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Jobbegleiter von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensiert un.