Investive Förderung von Familieneinrichtungen

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Worum es geht

Wenn Sie bauliche oder ausstattende Maßnahmen für Familieneinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Schaffung einer zeitgemäßen Infrastruktur von Familieneinrichtungen, die die Bedürfnisse von Familien an Beratung, Bildung und Erholung berücksichtigt.

Sie erhalten die Förderung für

  • Neu- oder Erweiterungsbauten, Aus- oder Umbauten, Sanierung und Modernisierung von Einrichtungen sowie
  • Vorhaben der technischen und inventarmäßigen Ausstattung von Familieneinrichtungen.

Als Familieneinrichtungen zählen

Familienferienstätten,

Einrichtungen der Familienhilfe, wie

  • Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen,
  • Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen,

Familienzentren oder

  • Mehrgenerationenhäuser.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
  • Die Bagatellgrenze für bauliche Maßnahmen beziehungsweise Modernisierung beträgt EUR 15.000 brutto, die Bagatellgrenze für technische und inventarmäßige Ausstattung beträgt EUR 5.000 brutto.
  • Grundsätzlich müssen Sie für das Folgejahr geplante Vorhaben vor Planungsbeginn und Antragstellung bis zum 30.9. des laufenden Jahres bei dem zuständigen Ministerium für Familienförderung anmelden.
  • Werden Sie zur Antragstellung aufgefordert, können Sie Ihren Antrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Baubeginn schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige und kommunale Träger.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Neu- und Erweiterungsbauten barrierefrei gestalten.
  • Die Einrichtung muss normalerweise Ihr Eigentum sein oder Sie sind erbbauberechtigt.
  • Sie müssen die jeweiligen fachlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen für Planung, Bau, Ausstattung und Betrieb beachten.
  • Der kommunale Träger muss an der Förderung beteiligt sein.

Nicht gefördert werden

  • Vorhaben privater gewerblicher Träger,
  • Vorhaben der Bauunterhaltung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

99099 Erfurt

0361 22230

www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Investive Förderung von Familieneinrichtungen von Bundesministerium für Wirtscha.