Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU
Worum es geht
Wenn Sie Ihre Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland finanzieren möchten, kann die KfW Sie mit dem „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ unterstützen.
Die KfW unterstützt Sie bei Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland und bei der Finanzierung von Betriebsmitteln.
Gefördert werden Vorhaben zum Beispiel in den Bereichen
- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen,
- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur,
- Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen,
- Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband),
- Versorgung und Entsorgung,
- Verkehrsinfrastruktur,
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege.
- Zudem können Sie auch Grundstücke finanzieren, die für Ihre förderfähigen Investitionsvorhaben notwendig sind.
- Im Modul Energieversorgung werden ab 01.02.2026 vorübergehend Investitionen in eine effiziente Wärme-/Kälte- und Stromversorgung finanziert. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wärmeerzeugung und -speicherung sowie zur Modernisierung und Erweiterung von Netzen.
Gefördert werden unter anderem:
Anlagen zur Wärmebereitstellung oder zur Nutzung von Abwärme
Investitionen in Anlagen zur Wärmeversorgung aus Geothermie
Speicher
Investitionen in die zugehörige Infrastruktur
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Sie beantragen den Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen – IKU bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.
Der „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ kann mit anderen Förderungen kombiniert werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung,
- Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund,
gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller sowie
Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Bei dem Vorhaben muss es sich um eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme handeln.
- Grundstücke müssen Sie innerhalb der letzen 2 Jahren vor der Antragstellung erworben haben.
- Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar und muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Nicht gefördert werden
- Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben,
- Kapitalanlagen,
- Leasingfinanzierungen,
- Eigenleistungen,
- entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen,
Räume zur Glaubensausübung sowie
Investitionen von politischen Parteien.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
60325 Frankfurt am Main
+49 800 539-9008 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunal.