Investitionsförderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Bayern)
Worum es geht
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Kommunen und gemeinnützige Träger können hierfür Zuschüsse erhalten. Informieren Sie sich hier über das Sonderprogramm.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie finanziell bei der Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder im Grundschulalter. Über ein Sonderprogramm erhalten Sie Zuschüsse für Ihre Investitionen.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) stellt hierfür Mittel bereit. Auch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) beteiligt sich an der Förderung. Sie können die Mittel für Baumaßnahmen nutzen. Auch die notwendige Ausstattung der neuen Plätze ist förderfähig.
Ihr Vorhaben muss zusätzliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsplätze schaffen. Eine bloße Sanierung ohne Kapazitätserweiterung reicht für eine Förderung nicht aus. Rein erhaltende Maßnahmen sind von der Unterstützung ausgeschlossen. Nutzen Sie diese Förderung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den geltenden Richtlinien für kommunale oder außerschulische Maßnahmen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Das Verfahren richtet sich nach den bayerischen Verwaltungsvorschriften:
- Antragstellung: Der Förderantrag wird nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO bei der zuständigen Regierung (Bezirksregierung) eingereicht.
- Prüfung: Die Bewilligungsbehörde prüft den Antrag auf Förderfähigkeit nach den einschlägigen Förderregelungen (FAZR, BaySchFG oder entsprechende Richtlinien).
- Bewilligung: Bei positiver Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid.
- Verwendung: Nach Abschluss der Maßnahme wird ein Verwendungsnachweis (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.
Fristen
Förderanträge sind spätestens bis zum Ablauf des 30.06.2026 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.
Bitte beachten Sie: Die Fördermaßnahme muss ab dem 12.10.2021 begonnen und bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein.
rechtliche Voraussetzungen
Maßnahmen müssen nach Art. 10 BayFAG, BaySchFG oder den Richtlinien zur Investitionsförderung von Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. Heilpädagogischen Tagesstätten grundsätzlich förderfähig sein.
Maßnahmen dürfen ab dem 12.10.2021 begonnen werden und müssen spätestens bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein.
Es besteht ein Abstimmungserfordernis und bedeutet konkret, dass Schulentwicklungs-, Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeplanung sich über ihre Planungen abstimmen müssen.
Bedarfsnotwendigkeit der Maßnahme muss gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz festgestellt werden.
Es entstehen zusätzliche Plätze oder es werden Plätze erhalten, die sonst wegfallen würden.
Eine Mehrfachförderung durch andere Bundesprogramme ist ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich dem Erhalt bestehender Betreuungsplätze dienen, Projekte ohne tatsächliche Kapazitätserweiterung und reiner Erhaltungs- oder Sanierungsaufwand ohne zusätzliche Plätze.
weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Die konkreten Unterlagen richten sich nach den in Bayern geltenden Bestimmungen (FAZR, BaySchFG). In der Regel sind erforderlich:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Investitionsplanung (Kosten- und Zeitplanung, Beginn der Investitionsmaßnahme).
- Detaillierte Projektbeschreibung der geplanten Maßnahme und Ziele (Anzahl der Plätze).
- Kostenplan und Finanzierungsplan (Gliederung nach Investitionskosten).
- Nachweis, dass die Maßnahme nicht bereits durch andere Bundesprogramme gefördert wird
- Für Sanierungsaufwendungen wird eine Versicherung benötigt, dass diese nicht ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz dienen.
- Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Zuständige Bezirksregierung Bayern
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Investitionsförderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote fü.