Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU)

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Worum es geht

Wenn Sie Investitionen in Ihr landwirtschaftliches Unternehmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss und eine Bürgschaft erhalten.

Das Land Thüringen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei Investitionen. Die Förderung erfolgt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.

Das Förderprogramm gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP): Sie erhalten die Förderung für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, um wettbewerbsfähig, nachhaltig, besonders umweltschonend, besonders tiergerecht und multifunktional zu wirtschaften.
  • Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen: Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die die betriebliche Effizienz von Kleinstunternehmen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen verbessern. Besonders gefördert werden Kleinstunternehmen, die von der Gesellschaft gewünschte Leistungen bereitstellen, die ohne Förderung nur unzureichend angeboten würden.
  • Investitionen zur Unterstützung des ökologischen Landbaus (Ökolnvest): Als ökologisch wirtschaftendes landwirtschaftliches Unternehmen erhalten Sie die Förderung für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter.
  • Sie bekommen die Förderung in Form eines Zuschusses, im Rahmen des AFP auch als Ausfallbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen.
  • Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab und beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der Bemessungsgrundlage.
  • Die Förderung in den Bereichen AFP und Ökolnvest ist begrenzt auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von insgesamt EUR 5 Millionen (AFP) beziehungsweise EUR 2 Millionen (ÖkoInvest). Diese Obergrenze können Sie in den Jahren 2015 bis 2020 (AFP: bis 2022) jeweils einmal ausschöpfen.
  • Für kleine Investitionen liegt die Obergrenze bei einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von insgesamt EUR 20.000.
  • Im Förderbereich AFP müssen Sie mindestens EUR 20.000 investieren, bei kleinen Investitionen und bei Ökolnvest mindestens EUR 5.000.
  • Bürgschaften können maximal 70 Prozent des Ausfalls abdecken.
  • Ihren Antrag reichen Sie zu bestimmten Terminen bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU und deren Zusammenschlüsse sowie Kooperationen und operationelle Gruppen.

Ihr Unternehmen muss

  • mehr als 25 Prozent seines Umsatzes mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen erwirtschaften und
  • die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (Paragraf 1 Absatz 2 ALG) erreichen oder überschreiten oder
  • als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.

Zusätzlich gelten folgende Besonderheiten:

  • Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen: Antragsberechtigt sind ausschließlich Kleinstunternehmen der Imkerei, der Schäferei, der Ziegenhaltung, der Gehegewildhaltung, der Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung und des Gartenbaus.
  • Investitionen zur Unterstützung des ökologischen Landbaus (Ökolnvest): Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die im gesamten Betrieb ökologische Anbauverfahren anwenden.
  • Ihr Investitionsort muss in Thüringen liegen. Ausnahmen sind möglich, wenn der Betriebssitz Ihres Unternehmens in Thüringen und der Investitionsort in einem angrenzenden Bundesland liegt und einen territorialen Bezug zum Betriebssitz hat.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist,

Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU sowie

  • Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.
  • Detailregelungen zu besonderen Anforderungen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms und zu Positivlisten gibt die Thüringer Aufbaubank (TAB) im Rahmen des jeweiligen Antragsverfahrens bekannt.
  • Darüber hinaus gelten für die einzelnen Programmteile spezifische Voraussetzungen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Aufbaubank (TAB)

99084 Erfurt

+49 361 7447-0

www.aufbaubank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) von Bundesministeri.