Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland (INK)

Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Förderart
Zuschuss
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie als national bedeutsame Kultureinrichtung in Deutschland in Ihre nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Bund und Länder stellen im Rahmen der INK Finanzhilfen für Investitionen in den Substanzerhalt und die Weiterentwicklung national bedeutsamer Kultureinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland bereit.

Gefördert werden Maßnahmen zum nachhaltigen Erhalt, zur Modernisierung und zur angemessenen Profilierung national bedeutsamer Kultureinrichtungen, dazu zählen insbesondere

  • bauliche Maßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen, beispielsweise museale, sicherheits- und veranstaltungstechnische, administrative, energetische, digitale Beschaffungen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der aktiven kulturellen Vermittlung. Dabei sind Inklusion, kulturelle Teilhabe und Vielfalt sowie Gendergerechtigkeit angemessen zu berücksichtigen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Maßnahme stellt der Bund zwischen EUR 100.000 und EUR 2,5 Millionen zur Verfügung.

Die Kofinanzierung mit 50 Prozent erfolgt vorzugsweise durch die Länder. Wenn die Förderung auch im Interesse von Kommunen sowie Dritten liegt, ist eine angemessene Beteiligung von Kommune und Dritten vorzusehen.

Anträge können in jährlichen Fördertranchen über die jeweils für Kultur zuständige oberste Landesbehörde gestellt werden. Bei Interesse erhalten Sie dort das entsprechende Antragsformular. Die Länder übermitteln ihre priorisierten Projektvorschläge bis zum 15.11. des jeweiligen Vorjahres. Die endgültige Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch die Staatsministerin für Kultur und Medien.

Die Verteilung der Mittel an die Länder orientiert sich grundsätzlich am Königsteiner Schlüssel.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

gemeinnützige sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Deutschland.

Weitere Voraussetzungen:

  • An Ihrem Vorhaben besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
  • Sie berücksichtigen bei Ihren Investitionsmaßnahmen Aspekte der Nachhaltigkeit, insbesondere den ressourcen- und klimaschonenden Einsatz von Materialien und die Verbesserung der ökologischen Bilanz des laufenden Betriebs.
  • Sie berücksichtigen neben den Grundsätzen der BKM auch die geltenden einschlägigen Landeshaushaltsordnungen und die erlassenen Verwaltungsvorschriften.
  • Sie haben mit Ihrem Vorhaben vor der Antragstellung und bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht begonnen.
  • Ihre Gesamtfinanzierung ist gesichert.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind die Förderung von Grunderwerb, Ankäufen von beweglichem Kulturgut, von Publikationen, Eröffnungsfeiern sowie die Finanzierung laufender Personal-/Sachausgaben einschließlich Folgekosten sowie Projekte, deren alleiniger Zweck Planungen und Voruntersuchungen sind.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

10963 Berlin

030 182722720

www.kulturstaatsministerin.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland (INK) vo.

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