InvestEU (2021–2027)

Europäische Kommission

Worum es geht

Das InvestEU-Programm stellt langfristige Finanzmittel bereit und soll damit die Erholung aus tiefen wirtschaftlichen und sozialen Krisen unterstützen. Wenn Sie sich als Durchführungspartner beteiligen, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine EU-Garantie erhalten. Die EU-Garantie kann bei zahlreichen Arten von Finanzierungen zur Absicherung der Risiken eingesetzt werden.

  • InvestEU zielt darauf ab,
  • die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft in den Bereichen Forschung, Innovation und Digitalisierung zu stärken,
  • nachhaltiges Wachstum unter ökologischen und klimabezogenen Aspekten zu fördern,
  • wissenschaftlich-technischen Fortschritt zu fördern,

die Kapitalmärkte zu integrieren und

eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft nach der COVID-19-Krise zu unterstützen.

Das Programm besteht aus folgenden Bestandteilen:

InvestEU-Fonds

InvestEU-Beratungsplattform

InvestEU-Portal

  • Als Durchführungspartner wenden Sie sich mit Ihren Projekten an den unabhängigen Investitionsausschuss für InvestEU, der die geplanten Investitionen und Finanzierungen bewertet und genehmigt. Wollen Sie investieren oder ein Projekt starten, registrieren Sie sich über das InvestEU-Portal.
  • Für andere Teilnehmer erfolgt die Förderung über die teilnehmenden Finanzinstitute und deren Produkte.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt als Durchführungspartner sind nationale Förderbanken und internationale Finanzierungsinstitutionen.
  • Projektträger können öffentliche oder private Einrichtungen sein.
  • Antragsberechtigt im InvestEU-Fonds sind privatrechtliche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Wirtschaftsakteure aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem förderfähigen Drittland.
  • Es müssen ein Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen bestehen, die die EU beziehungsweise einzelne Mitgliedsstaaten als Ganzes betreffen.
  • Vorhaben müssen von herausragender Bedeutung sein, insbesondere im Hinblick auf
  • den ökologischen und digitalen Wandel,

eine optimierte Anpassungsfähigkeit der handelnden Akteure und

  • die Stärkung der strategischen Wertschöpfungsketten.
  • Das Vorhaben darf nicht von der Förderung ausgeschlossen sein. Förderausschlüsse sind in Anhang V Abschnitt B zusammengefasst.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Europäische Kommission

B-1049 Brüssel

00800 67891011

ec.europa.eu/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter InvestEU (2021–2027) von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizen.