Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten
Worum es geht
Wenn Sie als Hochschule in Hessen innovative Modellprojekte durchführen wollen, um Studierenden mit Migrationshintergrund den Übergang vom Studium in den Beruf zu erleichtern und sie als Fachkräfte zu gewinnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als hessische Hochschule aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+) bei innovativen Modellprojekten mit folgenden Zielsetzungen:
- Förderung von beruflicher Orientierung, Berufsvorbereitung, beruflicher Erfahrung und Integration sowie Netzwerkbildung von Studierenden mit Migrationshintergrund (einschließlich internationaler Studierender) und/oder
- Anpassung der Hochschulangebote an die Herausforderungen des Arbeitsmarkts und die Vernetzung der Hochschule in die Region mit Blick auf Studierende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit Migrationshintergrund (einschließlich internationaler Studierender).
Sie erhalten die Förderung für die folgenden innovativen und modellhaften Maßnahmen als Gemeinschafts- oder Einzelprojekt oder als transnationales Projekt:
- Aufbau von neuen flankierenden Studienbegleitprogrammen,
- Entwicklung, Erprobung neuer praxisorientierter Pilot(studien)module und Pilotprogramme an der Hochschule zur langfristig angelegten Unterstützung der Zielgruppe,
- Ausbau berufsbezogener Netzwerke mit Akteurinnen und Akteuren der Region und berufliche Vernetzung der Zielgruppe mit Akteurinnen und Akteuren der Region.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
- Für Modellprojekte beträgt die Förderdauer normalerweise 36 bis 48 Monate im Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2028.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. des Jahres vor Projektbeginn elektronisch über das Antragsportal und schriftlich über die Hochschulleitung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), ESF-Consult.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die hessischen Hochschulen gemäß § 2 des Hessischen Hochschulgesetzes.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zentrale Zielgruppe sind Studierende und/oder Hochschulabsolventen und -absolventinnen mit Migrationshintergrund und mit einer Berufsperspektive in Hessen beziehungsweise Deutschland, in begründeten Fällen können auch Austauschstudierende einbezogen werden.
- Die von Ihnen durchgeführten Modellprojekte müssen über den vorhandenen Maßnahmenkatalog Ihrer Hochschule in den entsprechenden Themenfeldern inhaltlich hinausgehen und/oder neue Formate erproben.
- Sie müssen so weit wie möglich sicherstellen, dass die Projektergebnisse auch nach Projektende ohne ESF-Förderung weiter genutzt werden können.
- Die neuen Angebote sollen in die bestehende Hochschullandschaft integriert und die Ergebnisse längerfristig im Interesse einer praxisnahen und erfolgreichen Hochschulbildung in Hessen nutzbar gemacht werden.
- Für laufende Projekte erhalten Sie keine Förderung.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten .