Integrationsbeauftragte (VwV IB)

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune eine Integrationsbeauftragte oder einen Integrationsbeauftragten einstellen möchten, die oder der Sie bei der Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen im Bereich Integration unterstützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei der Beschäftigung einer Integrationsbeauftragten oder eines Integrationsbeauftragten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Einwohnerzahl Ihrer Kommune ab und beträgt bis zu EUR 20.000 jährlich für die Vollzeitstelle einer oder eines Integrationsbeauftragten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail bis zum 15.11. des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum an das Regierungspräsidium Stuttgart.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie sonstige Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg (Kommunen).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Der beziehungsweise die einzustellende Integrationsbeauftragte ist im Allgemeinen für alle integrationspolitischen Belange der Kommune zuständig und nimmt vor allem folgende Aufgaben wahr:

  • zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für institutionelle Akteurinnen und Akteure,
  • Aufbau und Weiterentwicklung eines Integrationsnetzwerks,
  • Entwicklung und Fortführung eines kommunalen Integrationsplans,
  • Förderung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung und der Regeldienste,
  • Information in den zuständigen Gremien der Kommune.
  • Die/der Integrationsbeauftragte verfügt über ein abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule oder über einen vergleichbaren Abschluss an einer ausländischen Hochschule.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Regierungspräsidium Stuttgart

70565 Stuttgart

0711 90411517

rp.baden-wuerttemberg.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Integrationsbeauftragte (VwV IB) von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimas.