Integration von Migranten
Worum es geht
Wenn Sie Projekte zur besseren Integration von Migrantinnen und Migranten durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei bedarfsgerechten und regionalen Integrationsvorhaben, die zu einer besseren Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund beitragen.
Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:
- Projekte der migrationsspezifischen einschließlich der psychosozialen Beratung, die vorhandene Strukturen der Migrationserstberatung ergänzen,
- Projekte zur Verbesserung der Kommunikation, Verständigung und gesellschaftlichen Integration und
- Projekte zur Stärkung der Partizipation der Migrantinnen und Migranten sowie die Unterstützung von Vereinen und Initiativen von Migranten bei der Entwicklung von Hilfen zur Selbsthilfe sowie die verstärkte Einbeziehung von Migrantinnen und Migranten in das bürgerschaftliche Engagement von Vereinen, Verbänden und Parteien.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige rechtsfähige Vereine, Verbände und Organisationen mit Sitz oder zumindest einer dauerhaften Zweigstelle in Mecklenburg-Vorpommern als Erstempfänger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind Migrantinnen und Migranten mit einem auf Dauer angelegten Aufenthalt sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge, falls es ungeachtet ihres zunächst vorübergehenden Aufenthaltes geboten ist.
- Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, auf dessen oder deren Gebiet Sie das Projekt durchführen, muss den Bedarf für das Projekt bestätigen.
- Sie müssen die Maßnahme durch geeignete Fachkräfte durchführen lassen. Für Projekte der migrationsspezifischen Beratung sowie zur sprachlichen und beruflichen Integration sind Qualifikationen des Personals als Sozialpädagogin und Sozialpädagoge oder Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung oder dem Nachweis einer gleichwertigen pädagogischen Qualifizierung erforderlich.
- Ihr Eigenanteil und die Beteiligung der Landkreise oder kreisfreien Städte müssen zusammen mindestens 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben ausmachen.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die vorrangig oder ausschließlich verbands- oder vereinsinterner Arbeit dienen oder Gegenstand anderer Landeszuschüsse sind.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Integration von Migranten von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, .