Innovative Unternehmensgründungen (InnoStartBonus)
Worum es geht
Wenn Sie sich am Anfang einer innovativen Existenzgründung befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Lebensunterhalt erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit innovativen und nachhaltigen Gründungsvorhaben in der Phase vor und zu Beginn der Existenzgründung. Die Gründungen können thematisch Produkt- oder Dienstleistungsinnovationen, Prozess- oder Verfahrensinnovationen oder Geschäftsmodellinnovation abdecken.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Die Höhe der Förderung beträgt EUR 1.050 pro Monat und Antragstellerin und Antragsteller für bis zu 12 Monate.
Für unterhaltspflichtige Kinder erhalten Sie einen Zuschlag von jeweils EUR 150,00 pro Monat.
Über die Förderung wird in einem Wettbewerbsverfahren entschieden. Reichen Sie Ideenpapiere zu bekanntgegebenen Stichtagen über einen onlinebasierten Fragebogen ein. Ansprechpartnerin hierfür ist die futureSAX GmbH.
Nach Auswahl des Projekts reichen Sie Ihren förmlichen Antrag bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen. Wenn Sie im Team eine Existenz gründen, können maximal 2 Antragstellerinnen und Antragsteller je Vorhaben gefördert werden.
Sie werden nicht gefördert, wenn
- Sie zu einem Gründerteam aus dem Umfeld von Hochschulen, Berufsakademien und Forschungseinrichtungen gehören, dessen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung mindestens 15 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben betragen,
- Sie Empfängerin oder Empfänger von Mitteln aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung für Arbeitslose in Form des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeldes sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Voraussetzung für eine Förderung ist Ihr Ideenpapier auf Basis eines Onlinefragebogens, in dem Sie die innovative Geschäftsidee und das zu seiner Umsetzung geplante Vorgehen beschreiben.
- Sie dürfen bei Bewilligung der Förderung noch nicht gegründet haben. Davon ausgenommen ist die Gründung aus einem Nebenerwerb in den Haupterwerb.
- Das Unternehmen, das Sie gründen, muss seinen Sitz im Freistaat Sachsen haben.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Innovative Unternehmensgründungen (InnoStartBonus) von Bundesministerium für Wir.