Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Worum es geht

Wenn Sie innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland planen und investive Modellvorhaben umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Ihre innovativen und in erster Linie investiven Maßnahmen, die die Verhältnisse für den Radverkehr verbessern und die eine nachhaltige Mobilität durch den Radverkehr sichern. Dazu gehören zum Beispiel urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und Mobilitätsmaßnahmen zum Radverkehr einschließlich der Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln.

Sie erhalten die Förderung auch für Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen. Dies kann ein eigenständiges Vorhaben sein oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens.

Wichtig ist: Ihr Vorhaben soll auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung relevant sein.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Für investive Vorhaben erhalten Sie grundsätzlich maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Für nicht investive Vorhaben erhalten Sie meistens maximal 75 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Sie können einen Antrag im Rahmen der Projektaufrufe des BMDV zu bestimmten Stichtagen und auch außerhalb eines Projektaufrufs bei dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) einreichen.

Informationen zu aktuellen Förderaufrufen werden auf der Internetseite des BALM veröffentlicht. Projektskizzen können auch außerhalb eines Förderaufrufs elektronisch beim BALM eingereicht werden.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die nötige fachliche Qualifikation besitzen und über eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.
  • Antragstellende müssen eine ausreichende Bonität nachweisen.
  • Sie dürfen Ihr Projekt nicht vor der Bewilligung der Förderung begonnen haben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

50672 Köln

0221 57765099

www.balm.bund.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland von Bundesmi.