Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Baden-Württemberg
- Bereich
- Aus- & Weiterbildung, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Frauenförderung, Unternehmensfinanzierung
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie als Bildungsträger Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und insbesondere in den LEADER-Gebieten anbieten oder Sie als Frau dort in die Entwicklung Ihres Kleinstunternehmens investieren, können Sie einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Verbesserung von Erwerbs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen im ländlichen Raum und insbesondere in den LEADER-Gebieten.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum sowie
- Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstunternehmen bis zu 40 Prozent, in LEADER-Gebieten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 160.000.
- Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.000.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- bei Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen: Bildungsträger und -einrichtungen sowie sonstige Anbieter von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen,
- bei Investitionen: Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Bei Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen gilt:
- Sie müssen die erforderliche Kompetenz zur Durchführung der Maßnahmen aufweisen und entsprechend qualifiziertes Personal einsetzen.
- Sie legen ein Konzept vor, das unter anderem die geplanten Fachinhalte und die eingesetzten Referentinnen und Referenten ausweist, sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan.
- An Ihrer Qualifizierungsmaßnahme müssen mindestens 10 Frauen und an Ihrer Coachingmaßnahme mindestens 6 Frauen teilnehmen.
- Jede Qualifizierungs- oder Coachingmaßnahme umfasst mindestens 18 Zeitstunden und höchstens 225 Zeitstunden.
Bei Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen gilt:
- Sie müssen ein Konzept über die geplante Entwicklung Ihres Unternehmens vorlegen. Dieses Konzept muss Ihren Geschäftsplan mit wirtschaftlichen Kennzahlen, Informationen zur Zahl der Arbeitsplätze von Frauen, eine Marktanalyse sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
- Sie müssen den Nachweis Ihrer beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Unternehmens, eine Anmeldung beim Gewerbeamt sowie Ihre Unternehmensnummer vorlegen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Arzt- und Zahnarztpraxen,
- Psychotherapiepraxen und Apotheken,
- Erwerb von Kraftfahrzeugen, Schiffen, Schienenfahrzeugen und sonstigen überwiegend dem Transport dienenden und im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen (Ausnahme: mobile Verkaufseinrichtungen).
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF) von Bundesministe.
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