Innovationskredit 4.0
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Innovations- oder Digitalisierungsprojekt planen oder als innovatives Unternehmen investieren möchten oder Betriebsmittelbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Sie als Unternehmen mit dem „Innovationskredit 4.0“, wenn Sie die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen beschleunigen und Innovationen umsetzen möchten. Dazu gehört auch die Entwicklung und Einführung neuer, innovativer Geschäftsmodelle. Außerdem unterstützt die LfA Ihr innovatives Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.
Gefördert werden
- bei innovativen Vorhaben: Investitionen und mit der Innovation zusammenhängende Betriebsmittel,
- bei innovativen Unternehmen: darüber hinaus auch der allgemeine Betriebsmittelbedarf.
- Die Kredithöhe beträgt zwischen EUR 25.000 und EUR 7,5 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Darüber hinaus bekommen Sie einen Tilgungszuschuss von 2 Prozent des Zusagebetrags bei innovativen Vorhaben/Geschäftsmodellen und von 1 Prozent bei innovativen Unternehmen.
- Bei fehlenden Sicherheiten können Sie für das Darlehen eine Bürgschaft der LfA Förderbank Bayern oder der Bürgschaftsbank Bayern bekommen.
- Sie beantragen den „Innovationskredit 4.0“ bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU (einschließlich neu gegründeter Unternehmen) und Angehörige der freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen
- mindestens eines der im Merkblatt genannten Kriterien für innovative Vorhaben, zu entwickelnde/geänderte Geschäftsmodelle oder innovative Unternehmen erfüllen,
- Ihr Vorhaben in wesentlichen Teilen in Bayern durchführen,
- Ihr Vorhaben so weit vorbereiten, dass Sie mit ihm nach der Zusage der beantragten Mittel innerhalb eines Jahres beginnen können.
- Betriebsübernahmen, Umschuldungen und Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Innovationskredit 4.0 von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lize.