Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, um innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren zu planen, zu entwickeln, umzusetzen oder weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, kleines oder mittleres Unternehmen oder als Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe durch einen Innovationsgutschein, wenn Sie externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen sowie bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten.
Sie bekommen die Förderung ausschließlich für Kosten, die Ihnen von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (FuE-Einrichtungen) für folgende erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden:
- wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife auszugestalten (Innovationsgutschein BW),
- wissenschaftliche Tätigkeiten, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen (Innovationsgutschein Hightech BW),
- wissenschaftliche Tätigkeiten, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen eines innovativen Vorhabens von Start-ups zur Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft wie Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech (Innovationsgutschein Start-up BW).
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses Höhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch
- bei dem Innovationsgutschein BW höchstens EUR 7.500,
- bei den Innovationsgutscheinen Start-up BW und Hightech BW höchstens EUR 20.000.
- Die Förderung wird Ihnen einmal im Kalenderjahr gewährt. Insgesamt können Sie maximal 2 Innovationsgutscheine Hightech BW beziehungsweise Innovationsgutscheine Start-up BW bekommen. Wenn Sie bereits einen Gutschein erhalten haben und einen 2. bekommen möchten, muss
- die Förderung durch den vorherig gewährten Innovationsgutschein gänzlich abgeschlossen sein,
- Ihr aktuelles Vorhaben/die Weiterentwicklung einen hohen Innovationsgrad aufweisen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das elektronische Antragsportal an die L-Bank. Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- für den Innovationsgutschein BW kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die maximal 100 Mitarbeitende beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von maximal EUR 20 Millionen aufweisen, Existenzgründende in der Vorgründungsphase sowie Start-ups bis maximal 5 Jahre nach Gründung,
- für den Innovationsgutschein Start-up BW: Existenzgründende, die in Baden-Württemberg gründen werden (Vorgründungsphase), sowie Start-ups bis maximal 5 Jahre nach Gründung,
- für den Innovationsgutschein Hightech BW: KMU, die älter als 5 Jahre sind und die maximal 100 Mitarbeitende beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von maximal EUR 20 Millionen aufweisen, mit Hauptsitz in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und angewandten Forschung, außerdem vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen.
- Sie bekommen die Förderung grundsätzlich nur für Entwicklungsleistungen im vorwettbewerblichen Bereich.
- Ihr Unternehmen muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal gegründet worden sein, beispielsweise durch Gewerbeanmeldung, Eintrag im Handelsregister, Meldung beim Finanzamt oder Ähnliches.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem:
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen durch Betriebsangehörige, unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen oder Familienmitglieder,
- klassische Unternehmensberatungen (beispielsweise Strategie- oder Organisationsberatung beziehungsweise betriebswirtschaftliche Beratung) und Unternehmercoachings,
- Outsourcing von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die üblicherweise betriebsintern ablaufen,
- die Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen,
der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software sowie
interne Personal-, Sach- und Reisekosten (Ausnahme: Materialkosten bei Innovationsgutscheinen Hightech BW und Start-up BW.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen von Bundesministerium .