Innovationsfonds SH

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Worum es geht

Wenn Sie ein innovatives Unternehmen gegründet haben oder die Gründung eines solchen Unternehmens planen oder Innovationen in Ihrem Betrieb umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital aus dem Innovationsfonds SH bekommen.

Der Innovationsfonds SH unterstützt Sie als Start-up, junges und/oder innovatives kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), Existenzgründerin und Existenzgründer, Handwerksbetrieb oder Unternehmensnachfolgerin und -nachfolger während der Seed-Phase, Start-up-Phase oder Wachstumsphase mit Beteiligungskapital bei Vorhaben im Bereich Innovationen, um Ihre Eigenkapitalbasis zu stärken.

Der Innovationsfonds SH finanziert

  • Ausgründungen aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und aus forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Unternehmen,
  • Existenzgründungen,
  • innovative Start-ups,
  • innovative Wachstumsfinanzierungen,
  • nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen und Prozessinnovationen,
  • Unternehmensnachfolgen/-übernahmen,
  • wirtschaftliche Stabilisierungen von innovativen etablierten Unternehmen.
  • Sie bekommen die Förderung als stille oder offene Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung beträgt für

  • Unternehmen in der Seed-Phase bei der Erstfinanzierung mindestens EUR 50.000, jedoch höchstens EUR 200.000, und kann in begründeten Ausnahmefällen oder durch Folgefinanzierung auf bis zu EUR 500.000 erhöht werden,
  • Unternehmen in der Start-up-Phase bei der Erstfinanzierung mindestens EUR 50.000, jedoch höchstens EUR 500.000, und kann in begründeten Ausnahmefällen oder durch Folgefinanzierung auf bis zu EUR 750.000 erhöht werden,
  • etablierte Unternehmen und Start-ups in der Wachstumsphase bei der Erstfinanzierung mindestens EUR 50.000, jedoch höchstens EUR 750.000, und kann in begründeten Ausnahmefällen oder durch Folgefinanzierung auf bis zu EUR 1 Million erhöht werden.
  • Bei der (Erst-)Finanzierung von Unternehmen in der Seed- und in der Start-up-Phase ist ein angemessener Einsatz von Gesellschaftermitteln in Höhe von mindestens EUR 25.000 verpflichtend.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) oder bei geplanter Ausgründung an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem jeweiligen Ansprechpartner wird empfohlen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU mit Geschäftssitz und/oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben erfüllt die Anforderungen der Nachhaltigkeitsleitlinie der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

24143 Kiel

+49 431 99053365

www.ib-sh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Innovationsfonds SH von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizens.