Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Worum es geht

Wenn Sie in Rheinland-Pfalz ein kleines, innovatives Technologieunternehmen gründen oder gegründet haben, kann der Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen Kapital in Form einer Beteiligung zur Verfügung stellen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) bei der Neugründung eines kleinen Technologieunternehmens in Rheinland-Pfalz. Im Rahmen des Innovationsfonds III erhalten Sie Zuwendungen in Form von Beteiligungskapital.

Sie bekommen die Förderung für die Entwicklung und Markteinführung innovativer oder technologieorientierter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Sie erhalten die Förderung als stille und/oder offene Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu EUR 2 Millionen, die gegebenenfalls in mehreren Finanzierungsrunden zur Verfügung gestellt werden.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine, nicht börsennotierte Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Die Eintragung Ihres Unternehmens ins Handelsregister darf zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Sie müssen

  • innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, die durch ihren innovativen Charakter und ihren technologischen Fortschritt den Bedarf eines Marktes erfüllen und nach Möglichkeit patentrechtlich oder urheberrechtlich schutzfähig sind,
  • das wirtschaftliche Potenzial, die technologisch-innovative Qualität des Vorhabens sowie die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Ihrer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte nachweisen,
  • den innovativen Kern des Projekts im Unternehmen selbst erarbeiten,
  • mit der Ertragskraft Ihres Unternehmens und Ihren fachlichen und kaufmännischen Kenntnissen langfristig eine ausreichende Rendite und eine vertragsmäßige Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
  • Von einer Beteiligung ausgeschlossen sind Unternehmen, die bereits Gewinne ausgeschüttet haben, durch einen Zusammenschluss gegründet wurden oder die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

55116 Mainz

+49 6131 6172-1333

isb.rlp.de/home.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz von Bundesministerium für Wirtschaft und Kl.