Innovationsfonds – Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Worum es geht

Wenn Sie einen Beitrag zur qualitativen Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland leisten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Mit den Mittels aus dem Innovationsfonds unterstützt der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Projekte zu neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte in der gesetzlichen Krankenversicherung.

In den folgenden Bereichen werden unter anderem  Vorhaben gefördert:

  • Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten,
  • Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit,
  • Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health,

Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen sowie

  • Versorgungsforschung (themenspezifische sowie themenoffene Versorgungsforschung).
  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Meldesystemen zur Förderung der Patientensicherheit

Entwicklung und Weiterentwicklung Medizinischer Leitlinien

  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller und nach der Art Ihrer Maßnahme. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
  • Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten, die im Internet veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderbekanntmachungen festgelegten Antragsfristen.
  • Der Innovationsausschuss hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) als Projektträger beauftragt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Bereich

rechtsfähige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen und Personengesellschaften,

Forschungseinrichtungen und

Vertragsparteien der Versorgungsverträge.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Ihre Arbeiten müssen für die Versorgungsqualität Relevanz besitzen und Versorgungsdefizite in der gesetzlichen Krankenversicherung mindern.
  • In dem Bereich neuer Versorgungsformen können Sie die Optimierung der Zusammenarbeit von Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Berufsgruppen gewährleisten sowie die Übertragbarkeit der Erkenntnisse, insbesondere auf andere Regionen oder Indikationen.
  • Im Bereich der Versorgungsforschung gewährleisten Sie wissenschaftliche und methodische Qualität.
  • Antragstellende sind durch Qualifikation und Vorerfahrungen ausgewiesen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Produktinnovationen und Studien zur Erprobung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

DLR Projektträger

53227 Bonn

+49 228 3821-1020

www.dlr.de/pt

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Innovationsfonds – Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung vo.