Innovation in der Bauwirtschaft
Worum es geht
Wenn Sie innovative, digitale Bauverfahren entwicklen und nutzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei innovativen Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben in der Bauwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Entwicklung von Perspektiven und Möglichkeiten für innovative ressourcenschonende Fertigungsverfahren,
- digital-geprägte Bauverfahren (3D-Druck, Baurobotik, Building Information Modeling und anderes),
- innovative Bauverfahren, die die Effizienz und Effektivität bei der Planung, dem Bau und/oder bei dem Betrieb (einschließlich Nachnutzung und/oder Umnutzung) von baulichen Anlagen erhöhen,
- Open-Source-Projekte zur Steigerung von Effizienz und Effektivität im Städtebau, bei Planung, Bau und/oder Betrieb von Bauvorhaben,
- Forschung, Entwicklung und/oder Einsatz von ressourcenschonenden Baustoffen und Bauprodukten, bei denen der (erwartbare) CO2-Fußabdruck geringer als bei herkömmlichen Baumaterialen ist,
- Forschung, Entwicklung und/oder Einsatz von Rezyklaten im Hoch- oder Tiefbau (einschließlich Kreislaufwirtschaft),
- Innovation im (Städte-)Bau unter Berücksichtigung von Extremwetterereignissen zur Hebung der Resilienz von Einzelgebäuden, Stadtvierteln oder ganzer Städte,
- „New Work“ in der Bauwirtschaft im Hinblick auf die in der Bauwirtschaft vertretenen Ausbildungsberufe, Studiengänge und Berufsbilder.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich für
- kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent,
- mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent,
große Unternehmen bis zu 50 Prozent und
Einrichtungen, die nicht wirtschaftlich tätig sind, bis zu 80 Prozent
- der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch EUR 400.000 je Förderprojekt.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens per E-Mail an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind insbesondere die am Bau beteiligten Akteurinnen und Akteure, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private oder gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.
Die Zuwendung kann an Dritte weitergeleitet werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten die Förderung für Vorhaben,
- mit denen neues Wissen in Bezug auf Techniken, Materialien und Verfahren für eine zukunftsweisende und ressourcenschonende Entwicklung im Bauwesen generiert wird und
- die durch möglichst praxisorientierte Anwendung neue Innovationen hervorbringen und anstoßen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
40219 Düsseldorf
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Innovation in der Bauwirtschaft von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasc.