InnoInvest

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler innovativ in Wirtschaftsgüter und damit verbundene Dienstleistungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen fördert Ihre innovativen Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der Anschaffung der Wirtschaftsgüter stehen.

Sie erhalten die Förderung für

  • neue Produktionsverfahren, die zu wettbewerbsfähigen und zukunftsrelevanten neuen Produkten oder Dienstleistungen führen,
  • Prozessinnovationen, die etablierte Produkte optimieren oder kostengünstiger beziehungsweise ressourcenschonender herstellen,
  • neue Geschäftsmodelle oder organisatorische Prozesse oder Strukturen, mit der die Leistungsfähigkeit oder Produktivität des Unternehmens erhöht werden.
  • Sie erhalten auch eine Förderung für Maßnahmen zur Digitalisierung Ihres Unternehmens oder der dortigen Betriebsprozesse, die als Innovation auf Unternehmensebene dienen.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • EUR 10.000 bei förderfähigen Ausgaben von EUR 30.000,00 bis EUR 50.000,00,
  • EUR 20.000 bei förderfähigen Ausgaben von EUR 50.000,01 bis EUR 100.000,00,
  • EUR 30.000 bei förderfähigen Ausgaben von EUR 100.000,01 bis EUR 150.000,00,
  • EUR 40.000 bei förderfähigen Ausgaben von EUR 150.000,01 bis EUR 200.000,00,
  • EUR 50.000 bei förderfähigen Ausgaben von EUR 200.000,01 bis EUR 250.000,00.
  • Grundlage für die Einordnung sind die Vergleichsangebote, die Sie bei Antragstellung vorlegen müssen.
  • Ihre Investitionssumme muss zwischen EUR 30.000 und EUR 250.000 betragen.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das EFRE-Portal 21–27 bei der Thüringer Aufbaubank (TAB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft und der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberuflerinnen und Freiberufler.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Investition in Thüringen vornehmen.
  • Ihre Investition kann aus einem Einzelprojekt oder Teilprojekten bestehen. Ihre Teilprojekte müssen klar zu unterscheiden und getrennt voneinander durchführbar sein.
  • Als junges Unternehmen im 1. Gründungsjahr müssen Sie den Innovationscharakter in den Vordergrund stellen.
  • Ihre Unternehmenstätigkeit muss auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet sein und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben kurzfristig beginnen und innerhalb von 24 Monaten abschließen können.
  • Für Wirtschaftsgüter und die erforderlichen baulichen Investitionen beziehungsweise Dienstleistungen, die zur Inbetriebnahme dieses Wirtschaftsgutes erforderlich sind, müssen Sie mindestens 3 Vergleichsangebote vorlegen
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre. Die Wirtschaftsgüter müssen in dieser Zeit in Ihrer Thüringer Betriebsstätte verbleiben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Aufbaubank (TAB)

99084 Erfurt

+49 361 7447-0

aufbaubank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter InnoInvest von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensiert unte.