Inklusion durch Bildung und Teilhabe
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune, Bildungseinrichtung oder als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ein Projekt planen, das die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen verbessert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) bei der Konzeptionierung, Erprobung und Evaluierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen für Menschen, die an der Bildung von Kindern und Jugendlichen beteiligt sind, sowie bei Vorhaben für deren Austausch und Vernetzung.
Außerdem werden Kooperationen und institutionsübergreifende Bildungsnetzwerke und auch die Entwicklung neuer Konzepte und Module zu ausgewählten Schwerpunktthemen gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise im SER-Gebiet („stärker entwickelte Region“) 40 Prozent und im ÜR-Gebiet („Übergangsregion“) 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von normalerweise 24 Monaten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie sich fachlich-inhaltlich und zu den zuwendungsrechtlichen und finanztechnischen Aspekten bei der NBank beraten lassen.
Bitte beachten Sie im Internet veröffentlichte Informationen zu Sonderschwerpunkten.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind niedersächsische kommunale Gebietskörperschaften, rechtsfähige Träger von Bildungseinrichtungen und die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Sitz, die Betriebsstätte der Unternehmen, deren Beschäftigte an Ihrem Projekt teilnehmen, und der Ort der Durchführung des Projekts müssen in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert haben.
- Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit nachweisen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Inklusion durch Bildung und Teilhabe von Bundesministerium für Wirtschaft und Kl.