Infrakredit Kommunal
Worum es geht
Wenn Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen in Bayern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Die LfA Förderbank Bayern gewährt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Darlehen für kommunale Infrastrukturinvestitionen.
Sie bekommen den Infrakredit Kommunal für bauliche sowie sonstige investive Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- Verkehrsinfrastruktur (einschließlich Öffentlicher Personennahverkehr),
- Ver- und Entsorgung (einschließlich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung),
- Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb (nur nicht umlagefähige Kosten),
- allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger, soweit diese nicht im Infrakredit Energie förderfähig sind,
touristische Infrastruktur und
- Wissenschaft, Technik, Kulturpflege.
- Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen
ab EUR 2 Millionen bis zu 50 Prozent,
unter EUR 2 Millionen bis zu 100 Prozent
- der förderfähigen Investitionskosten je Vorhaben.
- Bitte beachten Sie: Der Kredithöchstbetrag beträgt pro Kalenderjahr und Antragstellerin und Antragsteller EUR 150 Millionen. Auf diesen Höchstbetrag sind Darlehenszusagen anzurechnen, die Sie im gleichen Kalenderjahr im IKK – Investitionskredit Kommunen der KfW (einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) erhalten haben.
- Richten Sie bitte Ihren Antrag an die LfA Förderbank Bayern.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kommunale Gebietskörperschaften,
- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowie
- kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können, ein Risikogewicht von null haben und an denen natürliche oder insolvenzfähige juristische Personen nicht beteiligt sind.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sind gegen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beabsichtigt, beantragt, zugelassen oder eingeleitet, ist eine Förderung ausgeschlossen.
- Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb Bayerns durchführen.
- Ihre Investitionen müssen mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe für den Gebäudesektor vereinbar sein.
- Sie erhalten keine Förderung für Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen
- kommunale Gebietskörperschaften,
deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe oder
kommunale Zweckverbände
eine wirtschaftliche Tätigkeit im EU-beihilferechtlichen Sinne ausüben.
Nicht unterstützt werden
- die Finanzierung von Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen, und
- Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Infrakredit Kommunal von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizen.