Infrakredit Energie
Worum es geht
Wenn Sie kommunale Infrastrukturmaßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Die LfA Förderbank Bayern gewährt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Darlehen für kommunale Infrastrukturinvestitionen zur Senkung des Energieverbrauchs.
Sie können mit dem Darlehen Vorhaben
zur allgemeinen Energieeinsparung sowie
zur Umstellung auf erneuerbare Energieträger
- finanzieren.
- Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen
ab EUR 2 Millionen bis zu 50 Prozent,
unter EUR 2 Millionen bis zu 100 Prozent
- Ihrer förderfähigen Investitionskosten.
- Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 4 Millionen.
- Bitte beachten Sie: Sie dürfen pro Kalenderjahr Darlehenszusagen in Höhe von maximal EUR 150 Millionen aus dem dem KfW-Programm IKK – Investitionskredit Kommunen (einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) bekommen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die LfA Förderbank Bayern.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind bayerische
- kommunale Gebietskörperschaften,
- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowie
- kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können, ein Risikogewicht von null haben und an denen natürliche oder insolvenzfähige juristische Personen nicht beteiligt sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Darlehen wird vorhabensbezogen vergeben.
- Ihre Investitionsmaßnahmen – außer bei Umstellung auf erneuerbare Energieträger – führen zu einer Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent.
- Sie lassen die mit der Maßnahme erreichbare jährliche Energieeinsparung von einer oder einem fachkundigen Dritten (zum Beispiel ein externes Planungsbüro oder Anlagenherstellende) oder Sachverständigen nachweisen. Bei Vorhaben zur Umstellung auf erneuerbare Energieträger genügt als Nachweis eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Vorhaben, denen eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugrunde liegt,
- die energetische Sanierung beziehungsweise Neuerrichtung kommunaler Gebäude sowie
- der Erwerb von Grundstücken.
- Sind gegen Sie als Antragstellerin und Antragsteller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beabsichtigt, beantragt, zugelassen oder eingeleitet, ist eine Förderung nicht möglich.
Nicht gefördert werden Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen
kommunale Gebietskörperschaften,
deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe oder
kommunale Zweckverbände
- eine wirtschaftliche Tätigkeit im EU-beihilferechtlichen Sinne ausüben.
- Nicht unterstützt wird die Finanzierung von Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Infrakredit Energie von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizens.
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