Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET
Worum es geht
Wenn Sie als Zusammenschluss von Unternehmen Forschungsvorhaben gemeinsam mit mindestens einer ausländischen Forschungseinrichtung bearbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert im Rahmen der „Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)“ internationale Forschungsprojekte zugunsten kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Die Förderung erfolgt themenoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) von nicht mehr als 125.000.000 EUR, die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu Aktivitäten der industriellen Gemeinschaftsförderung steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 2 Jahren.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Antragslage.
Für die Koordinierung des CORNET-Gesamtprojekts wird eine Pauschale in Höhe von bis zu 5 Prozent gewährt, maximal 20.000 EUR .
Das Förderverfahren ist zweistufig und erfolgt in 2 Ausschreibungen pro Jahr. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei dem DLR Projektträger einreichen.
Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem DLR Projektträger auf.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungseinrichtungen, die zum Stichtag 31.12.2023 ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto-von-Guericke“ e.V. (AiF) sind, sowie Unternehmensverbände und andere Zusammenschlüsse von Unternehmen aus Ländern und Regionen, die sich an der Ausschreibung beteiligen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- An Ihrem Projekt müssen Unternehmensverbände aus mindestens 2 Ländern und Regionen Europas beteiligt sein.
- Für das Forschungsvorhaben müssen Sie einen projektbegleitenden Ausschuss bilden, der aus mindestens 3 Vertretern der Wirtschaft besteht und dem mindestens 3 interessierte kleine oder mittlere Unternehmen angehören (abhängig von nationalen Förderkriterien).
- Zwischen den Beteiligten muss eine transnationale Vereinbarung über die Zusammenarbeit bestehen.
- Die Forschungsergebnisse müssen international verbreitet werden und allen Unternehmen zu jeweils gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen.
- Von einer Förderung ausgeschlossen sind Forschungsvorhaben, die bereits aus anderen technologieorientierten Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET von Bundesministerium für Wir.