Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Worum es geht

Wenn Sie als Forschungsvereinigung Forschungsvorhaben unternehmensübergreifend organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Forschungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und unternehmensübergreifend organisiert werden.

Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu den Forschungsprojekten bis hin zu deren Ergebnissen steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen.

Spezielle Zielstellungen werden in Fördervarianten mit gesonderten Förderaufrufen angeboten:

  • „Leittechnologien für KMU“: systemrelevante, breit angelegte Vorhaben, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit von KMU der jeweiligen Branche nachhaltig stärken. Hier werden mehrteilige Projekte von mehreren Forschungseinrichtungen mit unterschiedlichem Profil bearbeitet.
  • PLUS: mehrere thematisch eng zusammenhängende Forschungsvorhaben bilden zusammen ein PLUS-Gesamtprojekt. Die Projekte reichen von der Grundlagenforschung bis hin zu Vorhaben zur Umsetzung in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
  • CORNET: transnationale Forschungsvorhaben – Collective Research Networking (CORNET-Gesamtprojekte) mit mindestens einer ausländischen Forschungseinrichtung.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 275.000 EUR bei Vorhaben mit 1 Forschungseinrichtung,
  • bis zu 525.000 EUR bei Vorhaben mit 2 beteiligten Forschungseinrichtungen (aufzuteilen in maximal 275.000 EUR und 250.000 EUR),
  • bis zu 750.000 EUR bei Vorhaben mit 3 beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal 250.000 EUR je Forschungseinrichtung),
  • in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Förderfähig sind unter anderem

Personalausgaben,

Ausgaben für Geräte sowie

  • Leistungen Dritter zur Erfüllung des Zuwendungszwecks.
  • Anträge richten Sie bitte an den DLR Projektträger.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungsvereinigungen.

Unternehmen können über die Forschungsvereinigungen der IGF Projektideen einbringen. Sie werden in die Projektsteuerung und gegebenenfalls bei Normungsaktivitäten einbezogen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Forschungsvorhaben müssen

  • unternehmensübergreifend ausgerichtet sein,
  • neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzung von modernen Technologien erwarten lassen,
  • insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen wirtschaftliche Vorteile bringen,
  • Vorschläge für den Transfer in die Wirtschaft und Aussagen zur Umsetzbarkeit enthalten,
  • die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045 berücksichtigen.
  • Bei Projektauswahl, Projektmanagement und Erfolgskontrolle gelten die Qualitätsstandards gemäß der Leitlinien für die Industrielle Gemeinschaftsforschung.
  • Für das Forschungsvorhaben müssen Sie einen projektbegleitenden Ausschuss bilden, der aus mindestens 3 Vertretern der Wirtschaft besteht und dem mindestens 3 interessierte kleine oder mittlere Unternehmen angehören.
  • Der für eine Förderung vorgesehene Bewilligungszeitraum eines Forschungsvorhabens sollte nicht mehr als 3 Jahre betragen.
  • Es soll eine Eigenbeteiligung der Wirtschaft in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtzuwendung erbracht werden.
  • Von einer Förderung ausgeschlossen sind Forschungsvorhaben, die bereits aus anderen technologieorientierten Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

DLR Projektträger

53227 Bonn

+49 228 382 122-75

projekttraeger.dlr.de/de

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