Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen (FRL IndiFö)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Worum es geht

Wenn Sie Schülerinnen und Schüler individuell fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen der beruflichen Orientierung an allgemein- und berufsbildenden Schulen.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Einsatz von Praxisberaterinnen und Praxisberatern an Oberschulen sowie
  • die Durchführung der Potenzialanalyse und Werkstatttage.
  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

für Praxisberaterinnen und Praxisberater bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

für eine Potenzialanalyse EUR 150,00 pro Schülerin und Schüler sowie

  • für einen Werkstatttag EUR 35,00 pro Schülerin und Schüler.
  • Richten Sie Ihren Förderantrag bis zum 1.4. des Jahres, in der die Maßnahme startet, an die Sächsische Aufbaubank – (SAB).
  • Die Förderung von Inklusionsassistentinnen und -assistenten ist nicht mehr möglich.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie schließen mit der Schule und der Person, die die Maßnahme durchführt, eine Kooperationsvereinbarung.

Wenn Sie eine Praxisberaterin oder einen Praxisberater einsetzen, gilt:

  • Sie müssen die Tätigkeit der Praxisberaterin oder des Praxisberaters in den Ferien sicherstellen.
  • Die Praxisberaterin oder der Praxisberater muss eine Ausbildung nachweisen, die für die Tätigkeit qualifiziert. Die Person muss das Zertifikat „Profil AC Sachsen“ vorlegen, wenn sie die Potenzialanalyse durchführt.

Wenn Sie Maßnahmen zur Potenzialanalyse und die Werkstatttage durchführen, gilt:

  • Ihr Personal muss das Zertifikat „Profil AC Sachsen“ vorlegen, wenn es die Potenzialanalyse durchführt.
  • Sie begrenzen die Anzahl der Teilnehmenden auf 15 Personen.
  • Sie weisen die durchgängige Teilnahme der Schülerinnen und Schüler durch eine Liste während der Potenzialanalyse und der Werkstatttage nach.
  • Ihr Personal führt am Ende der Maßnahme ein Auswertungsgespräch durch. Die Schülerin und der Schüler erhalten ein Teilnahmezertifikat.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

0351 49100

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbil.