IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen
Worum es geht
IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen Ziel und Gegenstand Das Land Schleswig-Holstein fördert die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen.
IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen
Ziel und Gegenstand
Das Land Schleswig-Holstein fördert die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen.
Gefördert werden insbesondere
- die Errichtung von Next Generation Access-Netzen (NGA) mit einer Bandbreite von mindestens 30 MBit/s im Download sowie ausnahmsweise nach Einzelfallprüfung Netze der Grundversorgung mit mindestens 6 MBit/s im Download sowie
- die Erstellung passiver Netze (vor allem Leerrohre, Kabel, PoP-Gebäude).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Kreise, Ämter, Gemeinden und Zweckverbände in Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Der kommunale Aufgabenträger darf weder als Betreiber des Netzes noch als Dienstanbieter (Internet, Telefon, Fernsehen) auftreten.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens kann bis zu 50 Prozent der Investitionskosten betragen, maximal EUR 30 Millionen pro Vorhaben.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Quelle
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand März 2024.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen von Bundesministerium für Wirtschaft und.