HWT Energie und Klimaschutz

Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)
Stand
09.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie sich als Hochschule oder Forschungseinrichtung mit Fragestellungen zum Klimaschutz im Rahmen einer Kooperation mit Unternehmen befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Forschungseinrichtung oder Hochschule bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung und des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis.

Sie erhalten die Förderung für Projekte an schleswig-holsteinischen Hochschulen, die sich mit Fragestellungen des Fachgebietes Energie und Klimaschutz befassen und in Kooperation mit Unternehmen aus Schleswig-Holstein durchgeführt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent Ihrer Sach- und Personalausgaben. Als kleines Unternehmen erhalten Sie bis zu 90 Prozent, als junges Unternehmen, dessen Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, in einer Kooperation bis zu 95 Prozent.

Für projektspezifische Investitionen in Geräte, die über EUR 10.000 kosten, können Sie bis zu 100 Prozent erhalten.

Ihre Gesamtförderung ist bis zu einem Höchstbetrag von EUR 175.000 möglich.

Richten Sie Ihren Antrag bitte normalerweise zu einem Stichtag im Jahr, der im Internet bekanntgegeben wird, an die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie sonstige mit selbstständiger Forschung betraute Hochschulmitglieder der Hochschulen des Landes.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Hochschule und Unternehmen müssen Sie die Projekte gemeinsam durchführen.
  • Sie können mit allen unternehmerisch tätigen Gesellschaften oder Personen, ebenso mit Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Verbänden, Institutionen oder Kommunen kooperieren.
  • Sie müssen mit Ihrem Projekt für die schleswig-holsteinische Wirtschaft relevante Fragestellungen bearbeiten.
  • Als Kooperationspartner müssen Sie Ihren Sitz vorrangig in Schleswig-Holstein haben.
  • Die Laufzeit Ihres Projekts muss normalerweise 24 Monate betragen.
  • Sie erhalten keine Firmenförderung sowie keine Förderung für Produktentwicklung oder Auftragsforschung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)

24118 Kiel

0431 9805800

www.eksh.org/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter HWT Energie und Klimaschutz von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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