Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben in der hessischen Weinwirtschaft planen, durch die die Erzeugung an die Marktnachfrage angepasst wird und die Qualität des Weins gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Europäischen Union, wenn Sie leistungsfähige Betriebs- und Vermarktungsstrukturen sowie umweltschonende Anbau- und Behandlungsverfahren im Weinbau und in der Kellerwirtschaft einführen möchten.

Sie erhalten die Förderung für

die Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen sowie

  • Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausystemen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausystemen bis zu 30 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens, bei einem Mindestinvestitionsvolumen von EUR 10.000 je Antrag und normalerweise maximal EUR 350.000 im Programmzeitraum von 2023 bis 2027.
  • Die Höhe der Förderung bei Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen hängt von der Art Ihrer Maßnahme und der Hangneigung der Rebflächen ab.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 51.2 – Weinbau.
  • Für die Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen reichen Sie den Antrag bitte bis zum 31.8. des Jahres ein, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht. Anträge für Investitionsvorhaben können Sie ganzjährig einreichen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • bei Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter sowie Betriebe, deren Rebflächen in der Weinbaukartei des Landes Hessen erfasst sind und die die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Rebflächen ausüben, und
  • für Investitionsvorhaben Weinbaubetriebe, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und -zusammenschlüsse sowie Kellereien mit Betriebssitz in Hessen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Es muss sich bei Ihrem Vorhaben um eine Maßnahme in einem hessischen Weinanbaugebiet handeln.
  • Sie müssen Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes nachweisen.
  • Beachten Sie bitte außerdem die besonderen Voraussetzungen des jeweiligen Programmbereichs.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Regierungspräsidium Darmstadt

65343 Eltville am Rhein

06123 905820

rp-darmstadt.hessen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein von Bundesministerium für W.