Hessen-Mikrodarlehen
Worum es geht
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu EUR 35.000 erhalten.
Das Land Hessen und die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützen Sie mit einem Förderkredit bei der Finanzierung einer Neugründung oder einer Übernahme eines Unternehmens sowie bei Festigungsvorhaben bis 5 Jahre nach Gründung.
Es werden alle Investitionen und Betriebsmittel für die Gründung eines Unternehmens mitfinanziert. Dazu zählen unter anderem
- der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- gewerbliche Baukosten,
- der Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
- Betriebs- und Geschäftsausstattung,
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- und Ersatzteillagers und
die Auftragsvorfinanzierung.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 3.000 und höchstens EUR 35.000 bei einer Laufzeit von 7 Jahren.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie sich bei einer Kooperationspartnerin der WIBank zu Ihrer Gründungs- beziehungsweise Ihrer Geschäftsidee beraten lassen. Die Kooperationspartnerin leitet Ihren Antrag an die WIBank weiter.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Angehörige der Freien Berufe, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens im Voll- oder Nebenerwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, der Betriebsübernahme oder dem Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb planen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten die Förderung für Ihr Vorhaben in Hessen, wenn es einer mittelfristigen Mittelbereitstellung bedarf und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
- Sie müssen über geeignete kaufmännische und fachliche Qualifikationen verfügen.
- Wenn Ihr Unternehmen einer bestimmten Branche angehört oder Sie einer früheren Beihilferückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, sind Sie von der Förderung ausgeschlossen.
- Für Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben, Anschlussfinanzierungen sowie Prolongationen erhalten Sie keine Förderung.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
63067 Offenbach am Main
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Hessen-Mikrodarlehen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizen.