Hessen-MikroCrowd

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Förderart
Darlehen
Region
Hessen
Fördergeber
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen, übernehmen oder festigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Verbindung mit einem Crowdfunding erhalten.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützt Sie zusammen mit dem Land Hessen sowie der Startnext GmbH bei der Neugründung oder bei der Übernahme eines Unternehmens.

Sie erhalten die Förderung in einer Kombination aus Förderdarlehen und Crowdfunding. Ein Teil der Finanzierungssumme wird über das Crowdfunding gewonnen, der andere Teil wird durch ein geändertes Hessen-Mikrodarlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zur Verfügung gestellt.

Es werden alle Ihre Investitionen und Betriebsmittel für die Neugründung Ihres Unternehmens mitfinanziert. Dazu zählen unter anderem

  • der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • gewerbliche Baukosten,
  • der Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- und Ersatzteillagers und

Auftragsvorfinanzierung.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe Ihres Darlehens beträgt zwischen EUR 3.000 und höchstens EUR 35.000. Die Laufzeit Ihres Darlehens beträgt 7 Jahre.

Sobald Sie Ihre Fundingsumme erreicht haben, wird Ihnen das Darlehen ausgezahlt.

Die erzielte Fundingsumme bei der Startnext Crowdfunding GmbH muss mindestens EUR 5.000 betragen.

Sie erhalten einmalig einen Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent Ihres Fundingziels mit einem Höchstbetrag von EUR 1.000 pro Vorhaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens, während Ihrer Fundingphase oder bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Fundingphase Ihrer Crowdfundingkampagne bei Startnext mit dem entsprechenden Formular bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Freiberuflerinnen undFreiberufler, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens im Voll- oder Nebenerwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder Betriebsübernahme planen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten die Förderung für Ihr Vorhaben in Hessen, wenn es einer mittelfristigen Mittelbereitstellung bedarf und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
  • Sie müssen über geeignete kaufmännische und fachliche Qualifikationen verfügen.
  • Wenn Ihr Unternehmen einer bestimmten Branche angehört oder Sie einer früheren Beihilferückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, sind Sie von der Förderung ausgeschlossen.
  • Auch ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben, Anschlussfinanzierungen sowie Prolongationen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

63067 Offenbach am Main

069 91327860

www.wibank.de/wibank/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Hessen-MikroCrowd von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensie.

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