Hessen Kapital
Worum es geht
Hessen Kapital Ziel und Gegenstand Das Land Hessen bietet mit den Fonds Hessen Kapital I, Hessen Kapital II und Hessen Kapital III vorwiegend stille, aber auch offene Beteiligungen zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen …
Hessen Kapital
Ziel und Gegenstand
Das Land Hessen bietet mit den Fonds Hessen Kapital I, Hessen Kapital II und Hessen Kapital III vorwiegend stille, aber auch offene Beteiligungen zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen an. Hessen Kapital III wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.
Die Beteiligungen sollen vor allem der Finanzierung von Innovations- und Wachstumsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich technologieorientierter neugegründeter Unternehmen und Hochschulausgründungen dienen.
Antragsberechtigte
Hessen Kapital I und II: Antragsberechtigt sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen mit normalerweise bis EUR 150 Millionen Umsatz, maximal jedoch EUR 250 Millionen, mit höchstens 499 Beschäftigten und mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen.
Hessen Kapital III: Antragsberechtigt im Fall einer stillen Beteiligung sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen einschließlich technologieorientierter neugegründeter Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von unter EUR 50 Millionen und mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen. Antragsberechtigt im Fall einer offenen Beteiligung sind bereits gegründete kleine Unternehmen bis 5 Jahre nach ihrer Gründung mit einem Umsatz von maximal EUR 10 Millionen und weniger als 50 Beschäftigten und mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen.
Voraussetzungen
Das geplante und mitzufinanzierende Vorhaben muss im Land Hessen realisiert werden.
Das Unternehmen muss vor Bereitstellung der Beteiligungsmittel gegründet beziehungsweise im Handelsregister eingetragen worden sein.
Mit einer positiven Unternehmensentwicklung muss zu rechnen sein.
Hessen Kapital I und II: Patente sind in das Unternehmen einzubringen und sollen dem Unternehmen für eine exklusive Nutzung während der Laufzeit der Beteiligung zur Verfügung stehen.
Beteiligungen an Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen oder offenen Beteiligung am Stamm-/Grundkapital.
Die Höhe einer stillen oder offenen Beteiligung durch Hessen Kapital I und Hessen Kapital II beträgt zwischen EUR 200.000 und EUR 5 Millionen. Die Laufzeit stiller Beteiligungen beträgt von normalerweise 8 Jahre, maximal aber 12 Jahre.
Die Höhe einer stillen Beteiligung durch Hessen Kapital III beträgt zwischen EUR 100.000 und EUR 1,5 Millionen bei einer Laufzeit von normalerweise 8, maximal aber 10 Jahren. Die Höhe einer offenen Beteiligung durch Hessen Kapital III beträgt normalerweise maximal EUR 400.000, bei kleinen und innovativen Unternehmen maximal EUR 800.000.
Antragsverfahren
Anträge sind bei der vom Land Hessen beauftragten BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH einzureichen.
Quelle
Beteiligungsgrundsätze und Auswahlkriterien der BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH, Stand 1. Januar 2024.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Hessen Kapital von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensiert .