Hauptstadtkulturfonds

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Förderart
Zuschuss
Region
Berlin
Fördergeber
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie kulturelle Vorhaben in Berlin mit nationaler und internationaler Ausstrahlung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin fördert bedeutsame innovative kulturelle Einzelprojekte und Veranstaltungen, die nationale und internationale Ausstrahlung besitzen.

Sie bekommen die Unterstützung für Projekte in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Künste, Film, Literatur, Medienkunst, Musik, für übergreifende Themen, Zeitgeschichte/Geschichte sowie inter- und transdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Projektes.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens über das dafür vorgesehene Antragsportal ein. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Antragsfristen sind normalerweise Mitte April und Anfang Oktober eines Jahres.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus dem In- und Ausland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt weist nationale und internationale Relevanz auf.
  • Sie erarbeiten und präsentieren das Projekt für und in Berlin. Ihr Projekt ist für ein Publikum oder eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus relevant.
  • Sie sehen mindestens 4 Aufführungen/Veranstaltungen sowie die spartenübliche Eröffnung einer öffentlichkeitswirksamen Präsentation in Berlin vor.
  • Als Antragstellerin oder Antragsteller aus den Bereichen Theater, Tanz und Musik sollten Sie bereits einmal mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sein.
  • Für das jeweilige Projekt entwickeln Sie ein Konzept für die Barrierefreiheit.
  • Zum Zeitpunkt der Förderung dürfen Sie nicht immatrikuliert sein.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

10119 Berlin

030 90228396

www.hauptstadtkulturfonds.berlin.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Hauptstadtkulturfonds von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lize.

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