Hamburger Heizungsförderung
Worum es geht
Wenn Sie erneuerbare Energien für die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser einsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt auf Grundlage der „Förderrichtlinie Erneuerbare Energien“ den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien für die Wärmebereitstellung.
Sie erhalten die Förderung in den folgenden Fördermodulen:
- Solarthermie und Heizungsmodernisierung: Gefördert werden die Installation von Solarthermieanlagen mit mindestens 20 Quadratmetern Bruttokollektorfläche und deren Monitoring sowie der Austausch von fossil befeuerten Heizungsanlagen bei gleichzeitiger Installation einer Solarthermieanlage.
- Bioenergie-Anlagen: Gefördert werden vollautomatisch arbeitende heizungstechnische Wärmeerzeuger mit einer Nennwärmeleistung größer als 100 kW zur energetischen Nutzung von Biomasse (zum Beispiel Pellet- oder Holzhackschnitzelfeuerungen).
Wärmepumpen: Gefördert werden
- im Neubau elektrisch betriebene Wasser-/Wasser-Wärmepumpen und Sole-/Wasser-Wärmepumpen,
- in Bestandsgebäuden elektrisch betriebene Luft-/Wasser-Wärmepumpen, Wasser-/Wasser-Wärmepumpen und Sole-/Wasser-Wärmepumpen sowie
- zusätzlich der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper.
- Erschließung von Wärmequellen: Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 Meter Tiefe und Erdwärmekollektoren), PVT-Kollektoren sowie Wärme aus Abwasser als Wärmequellen für förderfähige Wärmepumpen sowie Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie.
- Wärmeverteilnetze: Gefördert werden die Errichtung, die Erweiterung oder die Modernisierung von Wärmeverteilnetzen, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Wärme und/oder unvermeidbarer Abwärme dienen.
- Wärmespeicher: Gefördert wird der Neubau von Wärmespeichern mit einem Speichervolumen von mindestens 4 Kubikmetern, sofern der Speicher mindestens 75 Prozent seiner jährlichen Energie aus direkt angeschlossenen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie bezieht.
- Mehrfachnutzung: Gefördert werden Investitionskosten, die bei besonders flächensparenden Lösungen oder der Mehrfachnutzung von Flächen unter anderem zur Nutzung von erneuerbarer Wärme entstehen. Die förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens 100.000 EUR betragen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
- Der maximale Förderbetrag je Vorhaben beträgt 500.000 EUR.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und über das eAntragsportal an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie dinglich Verfügungsberechtigte,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und vergleichbare Organisationen (zum Beispiel Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen) in Hamburg sowie
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre zu fördernde Anlage muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
- Sie dürfen mit den Maßnahmen erst nach Zustimmung der Bewilligungsbehörde beginnen.
- Bitte beachten Sie, dass Sie je nach Fördervorhaben weitere Anforderungen erfüllen müssen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU,
- Anlagen, bei denen eine Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder dem Erneuerbaren Energien-Gesetz erfolgt,
- Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung,
- Austausch von geförderten Anlagen, deren Inbetriebnahme weniger als 10 Jahre zurückliegt.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Hamburger Heizungsförderung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.