Härtefallfonds Energieschulden für Privathaushalte

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Förderart
Zuschuss
Region
Berlin
Fördergeber
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie sich wegen der starken Preissteigerungen Ihre Energiekosten nicht mehr leisten können oder sich verschulden müssten und eine Sperre droht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Form der Übernahme der Forderungen des Versorgungsunternehmens (Strom und Wärme) beantragen.

Das Land Berlin unterstützt Ihren Haushalt, wenn Sie wegen der gestiegenen Preise für leitungsgebundene Energieträger die Forderungen Ihrer Energieversorger nicht begleichen können und Ihnen daher seit dem 1.1.2024 eine Energiesperre droht oder diese bereits vorliegt.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Das Land zahlt den Zuschuss direkt an den Energieversorger oder einen beauftragten Dienstleister.

Die Förderung umfasst den Betrag, der für die Verhinderung oder Beendigung der Sperre notwendig ist.

Stellen Sie den Antrag bei Ankündigung oder Vorliegen einer Energiesperre bitte über das Service-Portal des Landes Berlin.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Personen mit Erstwohnsitz in Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Sperrandrohung oder Sperre muss unverschuldet sein, es darf sich also nicht um rechtmäßige Forderungen handeln, die vor dem letzten üblichen Abrechnungszeitraum Ihnen gegenüber erhoben worden sind.
  • Sie können Ihre Energieschulden nicht durch Ihre laufenden Einnahmen decken.
  • Ihr jährliches Haushaltseinkommen überschreitet nicht die Einkommensgrenze von 280 Prozent der Einkommensgrenzen für den Sozialen Wohnungsbau gemäß § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).
  • Sie beziehen keine Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Das Energieversorgungsunternehmen hat Ihrem Haushalt eine Energiesperre angedroht oder bereits vollzogen.
  • Im Rahmen der Sperrandrohung oder Behebung der Sperre dürfen Sie noch keine Leistung von anderer Stelle in Anspruch genommen haben.
  • Sie müssen die Bereitschaft zeigen, eine Energieschulden-/Energiesparberatung im Land Berlin in Anspruch zu nehmen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

10969 Berlin

030 90280

www.berlin.de/sen/asgiva/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Härtefallfonds Energieschulden für Privathaushalte von Bundesministerium für Wir.

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