Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG)
Worum es geht
Wenn Sie die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen der Grundversorgung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg fördert die allgemeine, berufliche, kulturelle und politische Weiterbildung im Rahmen der Grundversorgung.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz, die von anerkannten Weiterbildungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt durchgeführt werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Für eine erteilte Unterrichtsstunde im Rahmen der Grundversorgung erhalten Sie einen Festbetrag von EUR 30,00.
Der förderfähige Umfang der Unterrichtsstunden bemisst sich an dem maßgeblichen Grundversorgungsschlüssel. Die Landesmittel werden auf der Basis der Einwohnerzahlen des dem Förderjahr vorangehenden Jahres zur Verfügung gestellt.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim zuständigen Landkreis beziehungsweise bei der zuständigen kreisfreien Stadt.
Den Landkreisen und kreisfreien Städten werden die Landeszuschüsse ohne Antrag bewilligt und ab dem 1.4. ausgezahlt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte sowie anerkannte Weiterbildungseinrichtungen, die ihren Sitz und ihren Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Als Weiterbildungseinrichtung müssen Sie Ihre Maßnahme durch den Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt genehmigen lassen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorg.