Gründungszuschuss

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Worum es geht

Wenn Sie arbeitslos sind und den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, kann die Bundesagentur für Arbeit Ihnen mit einem Zuschuss die ersten Schritte erleichtern.

Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie, wenn Sie arbeitslos sind, mit dem Gründungszuschuss bei Ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen.

Der Gründungszuschuss ist in 2 Phasen unterteilt:

  • 6 Monate lang erhalten Sie monatlich einen Zuschuss in der Höhe Ihres letzten Arbeitslosengelds. Zusätzlich bekommen Sie 300,00 EUR monatlich als Zuschlag für die gesetzlichen Sozialversicherungen.
  • Wenn Sie nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind, erhalten Sie anschließend neun Monate lang eine Förderung von je 300,00 EUR.
  • Den Gründungszuschuss beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben.
  • Der Gründungszuschuss schließt andere Förderungen zur Existenzgründung nicht aus.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesagentur für Arbeit (BA)

90478 Nürnberg

+49 800 455-5500

www.arbeitsagentur.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Gründungszuschuss von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensie.